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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Kündigungen von Pflegekräften: ALS-Patient aus Weingarten sorgt sich um seine Betreuung

Ein Pflegebedürftiger aus Weingarten sorgt sich um seine Betreuung. Denn vom 16. März an gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Noch gab es wenige Kündigungen, sagen befragte Arbeitgeber.

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen müssen bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Foto: Oliver Berg/dpa

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