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Gesetz gilt ab 15. März

Pflegedienstleister aus Karlsruhe rechnet nicht mit Umsetzung der Impfpflicht – und sucht ungeimpfte Mitarbeiter

Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen greift ab 15. März. Doch auch in den Gesundheitsämtern gibt es noch einige offene Fragen – ein Pflegedienstleister aus der Region rechnet nicht mit einer Umsetzung.

Schutz der Älteren: Eine Impfpflicht auch für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen greift ab 15. März. Wer dann nicht geimpft oder genesen ist, dürfte laut Gesetz nicht mehr in der Einrichtung arbeiten.
Eine Impfpflicht auch für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen greift ab 15. März. Foto: Sebastian Willnow picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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