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Pocken-Impfpflicht im Kaiserreich

Schon im Kaiserreich gab es eine Impfpflicht - und auch damals sorgte die Diskussion für Streit

Als nach dem deutsch-französischen Krieg 1871 eine Pocken-Epidemie ausbrach, erließ die Reichsregierung das Reichsimpfgesetz. Wer sich nicht impfen ließ, musste Strafe zahlen oder ins Gefängnis gehen. Das löste einen heftigen Widerstand aus.

Das Foto vom Freitag (17.01.2003) zeigt in Magdeburg einen Impfausweis, wie er zu Zeiten der DDR üblich war. Zu sehen ist der Eintrag zu einer am 18.11.1970 durchgeführten Pockenschutzimpfung. Laut Aussage des Robert-Koch-Instituts (RKI) gewährleisten frühere Pockenschutzimpfungen in der Regel keinen ausreichenden Schutz mehr. Der Krankheitsverlauf berge bei vor Jahren geimpften Personen unter Umständen jedoch ein geringeres Sterberisiko als bei nicht geimpften Personen. Zum Schutz gegen einen möglichen Terrorangriff mit Pockenviren hat der Präsident des Berliner Robert-Koch-Instituts Reinhard Kurth die Vorbereitung von Massenimpfungen gefordert. Falls in Deutschland ein Pockenfall auftrete, müssten nach Ansicht des Instituts mehr als 80 Millionen Deutsche in nur fünf Tagen gegen die Pocken geimpft werden. Dafür rechne man mit einem Bedarf von bundesweit 3.287 Impfstätten, in denen pro Tag jeweils 5.000 Personen immunisiert werden könnten. Fotograf: Andreas Lander dpa/lah +++ dpa-Bildfunk +++
Erfolg der Impfpflicht: Seit 1874 mussten alle Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken geimpft werden. 1983 wurde diese Pflicht aufgehoben, nachdem die WHO die Pocken für ausgerottet erklärt hatte. Foto: Andreas Lander/dpa

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