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„Denkschrift 2023“

Rechnungshof nimmt das Klinikum Karlsruhe kritisch in den Blick

Die Landesbehörde richtet ihre Unzufriedenheit bei den Planungen von „Haus M“ vor allem an das Sozialministerium. Auf dem Dach des Klinikums hätte der Rechnungshof gerne etwas aus seiner Sicht sehr Wichtiges gesehen.

Das neue Haus M des Klinikums Karlsruhe
Das neue Haus M erstreckt sich über die gesamte Länge des Klinikcampus. Auf dem Dach hätte sich der Rechnungshof eine Photovoltaikanlage gewünscht. Foto: pr/Klinikum Karlsruhe

Auch das Städtische Klinikum Karlsruhe steht in der Kritik des Rechnungshofes von Baden-Württemberg. In ihrer „Denkschrift 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes“ sieht die Behörde mehrere fragwürdige Punkte bei der Planung des 2021 eröffneten Neubaus „Haus M“. Geprüft hatte der Rechnungshof die Förderung des Landes für „Haus M“. Laut Förderantrag von 2014 betrug die Gesamtinvestition 237 Millionen Euro. Das Land förderte das Projekt mit rund 105 Millionen Euro.

Der Rechnungshof kritisiert unter anderem, dass das Sozialministerium den vom Klinikum übermittelten Bedarf an Operationsräumen nicht im Detail prüfte. Das Ministerium habe sich auf Berechnungen des Krankenhausträgers verlassen. Der Rechnungshof empfiehlt, dass das Sozialministerium eine eigene OP-Bedarfsrechnung einführt.

Für den Bereich der OP-Betten soll das Haus von Minister Manne Lucha eine landesweite Intensivbettenplanung einführen und diese im Krankenhausplan festschreiben. Das Sozialministerium hatte den Bedarf für die vom Klinikum beantragten Intensivbetten nicht geprüft. Begründung: Es gibt beim Land bisher keine Intensivbettenplanung und somit keine Grundlage für eine Prüfung.

Auch auf das Dach von „Haus M“ warf der Rechnungshof einen kritischen Blick. Dort herrschten optimale Bedingungen für das Errichten einer Photovoltaikanlage. Dennoch wurde mit dem Hinweis auf eine mögliche spätere Aufstockung des Gebäudes darauf verzichtet. Die Behörde ist der Ansicht, dass eine Photovoltaikanlage aufgrund des hohen Stromverbrauchs im Gebäude wirtschaftlich geboten gewesen wäre. Nachträgliche Installationen seien aufgrund des Aufwands problematisch.

Ministerium verweist auf langen Zeitraum bis zur Fertigstellung

Das Sozialministerium sagte dieser Redaktion, es habe in vielen Gesprächen mit dem Rechnungshof darauf hingewiesen, dass bei der Neuauflage des Krankenhausplans auch die Förderkriterien und das Förderverfahren neu gestaltet werden sollen. „Da Krankenhausplanung und Krankenhausförderung Hand in Hand gehen müssen, sind hier keine Alleingänge möglich.“ Das Ministerium verweist zudem auf den langen Zeitraum von zwölf Jahren von den ersten Gesprächen bis zur Fertigstellung von „Haus M“.

Nach wie vor sei das Ministerium der Ansicht, dass das Städtische Klinikum mit „Haus M“ in der stationären Versorgung einen sehr großen und wichtigen Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit und auch Wirtschaftlichkeit unternommen hat. Andere Kliniken führten den Neubau oft als gutes Beispiel einer klinikinternen Konzentrationsmaßnahme auf. Das Klinikum Karlsruhe will sich später zu der Kritik äußern.

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