
Wer an Baden denkt, dem fällt vieles ein: sonnige Städte, Berge und Täler, gutbürgerliches Essen, der Schwarzwald, der Rhein und ein herzallerliebster Dialekt. Eine spezielle Art der Aktenführung dürfte in den meisten Fällen nicht dazugehören.
Und doch gibt es kaum etwas Badischeres als die Art, wie hierzulande die Akten gebunden werden. Und das schon sehr lange, nämlich seit über 200 Jahren, und – vor allem in den Justizbehörden – sogar bis zum heutigen Tag.
Zwei kleine Löchlein am oberen linken Blattrand im Abstand von exakt 43 Millimetern, durchzogen von einer Schnur aus Baumwollgarn mit versteiften Enden – das ist der Badische Aktenknoten.
Der Badische Aktenknoten ist sowohl Ruheknoten als auch Arbeitsknoten
Beamtenmäßig korrekt Badische Oberrandheftung genannt, hielt und hält er seit Beginn des 19. Jahrhunderts gesetzlich angeordnet Akten aller Art zusammen. Oder auseinander, denn der Clou an ihm ist, dass er auf zwei Arten geknüpft werden kann: fest zusammengezogen als sogenannter Ruheknoten oder locker gebunden als Arbeitsknoten, so dass die Papiere aufgeblättert oder voll umgeschlagen werden können.
Ganz schön praktisch – trotzdem fragt man sich, aus welchem Grund damals überhaupt eine offizielle Art und Weise vorgegeben wurde, wie Akten zusammengehalten werden müssen. Können Sie das beantworten? Und wissen somit die dritte Frage des BNN-Sommerrätsels?
Die Frage in der dritten Runde des Sommerrätsels
Der Badische Aktenknoten, auch Badische Oberrandheftung, wurde 1803 offiziell eingeführt. Was war einer der Gründe dafür?
A: gegen „wandelbare Willkür der Beamten“ vorzugehen
B: dem Schwager eines korrupten Beamten Aufträge zu verschaffen
C: sich von den „unordentlichen Württembergern“ abzugrenzen
D: unterforderten Beamten „tagesfüllende Beschäftigung zu bieten“
Haben Sie es erraten? Dann tragen Sie die Lösung hier ein – spätestens am Donnerstag, 17. August, um 14 Uhr.
Die Preise können Sie hier sehen.
Lösung und Gewinner verraten wir am Freitagabend, 18. August. Das vierte Rätsel erscheint am Sonntagabend, 20. August.