Falschparker in Karlsruhe konnten bisher noch auf den Faktor Zeit hoffen. Wer sein Fahrzeug unberechtigterweise in Bewohnerzonen abstellte, wurde erst am darauffolgenden Tag abgeschleppt. Von Juli an droht hier das Abschleppen bereits nach einer Stunde. Darauf machte die Stadt am Dienstagmittag in einer Mitteilung aufmerksam.
Grund für die Verschärfung: Immer wieder beschweren sich nach Auskunft eines Stadtsprechers Anwohner mit entsprechendem Parkberechtigungsausweis im Rathaus, dass Menschen ohne diese Berechtigung ihre Fahrzeuge auf den für sie verbotenen Flächen abstellen.
Auch auf Carsharing-Parkplätzen verschärft die Stadt von Freitag an die Maßnahmen. Auf diesen Flächen wird sie bereits ebenfalls nach einer Stunde abschleppen lassen. Bislang galt eine Drei-Stunden-Gnadenfrist.
Übersicht der Stadt
Die Stadt Karlsruhe listet alle Abschleppgrundsätze auf der städtischen Homepage auf (https://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/verkehr/3-gvd-abschlepprl.de). „Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten“, so Käuflein weiter.
In ihrer Mitteilung verdeutlicht die Stadt, dass es für Falschparker dann so richtig teuer wird, wenn das Fahrzeug so parkt, dass nach der Rechtsprechung ein Abschleppgrund vorliegt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges könne je nach Wochentag und Uhrzeit schnell über 200 Euro kosten. Hinzu kommen laut Stadt ein Verwarnungsgeld sowie eine gesetzlich vorgegebene Aufwandsgebühr.