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Verstöße gegen Tierschutzgesetz werden häufiger

Todkranker Hund und das Schicksal dreier Katzenbabys beschäftigen Polizei und Tierretter in Karlsruhe

Tiere auszusetzen, ist kein Kavaliersdelikt. Je nach den Umständen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld fällig werden. Wenn das Tier leidet wie in zwei konkreten Fällen von März und April in Karlsruhe, geht es sogar um eine Straftat.

17.4.2023 ausgesetzte Katzenwelpen in der Pflegestation
Drei ausgesetzte Katzenkinder sind jetzt in Pflege. Foto: Renate Leutloff/Katzenschutzverein Karlsruhe

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