Todkranker Hund und das Schicksal dreier Katzenbabys beschäftigen Polizei und Tierretter in Karlsruhe
Tiere auszusetzen, ist kein Kavaliersdelikt. Je nach den Umständen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld fällig werden. Wenn das Tier leidet wie in zwei konkreten Fällen von März und April in Karlsruhe, geht es sogar um eine Straftat.