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Polizei sucht nach Hinweisen

Vorfall auf Stutenseer Allee in Karlsruhe: Fahndung nach Hundehalter bleibt erfolglos

Axel Hammen aus Weingarten leidet noch immer unter den Folgen eines Radunfalls in Karlsruhe. Doch der mutmaßlich verantwortliche Hundehalter konnte bislang nicht ermittelt werden. Jetzt bittet die Polizei um Hinweise.

Deutsche Schäferhund-Welpen spielen in der Polizeihundeausbildung in der Polizeikaserne Thebarton. +++ dpa-Bildfunk +++
Rangeleien gehören dazu: Deutsche Schäferhund-Welpen spielen in der Polizeihundeausbildung miteinander. Etwas völlig anders sind Hunde mit erhöhtem Aggressionspotenzial. Auf die müssen deren Besitzer ganz beonders aufpassen. Foto: David Mariuz picture alliance/dpa/AAP

Es hätte für Axel Hammen aus Weingarten ein entspannter Radausflug nach Karlsruhe werden sollen, doch der Tag endete mit einer persönlichen Katastrophe für den 54-jährigen Familienvater. Der passionierte Radfahrer leidet noch heute schwer an den Folgen des Sturzes, den er an diesem Tag erlitt.

Er ist nicht arbeitsfähig und sieht weitere Operationen auf sich zukommen. Grund für seine schwierige Lage ist ein Unfall, für den er einen Hundehalter und seine Tiere verantwortlich macht. Das Problem: Der Mann hat sich nach dem schweren Sturz Hammens aus dem Staub gemacht und konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Polizei bittet jetzt um Hinweise.

Vorfall auf Stutenseer Allee

Auf der Stutenseer Allee fuhr Axel Hammen mit dem Rad von Blankenloch Richtung Karlsruhe. Etwa 500 Meter vor dem Parkplatz Karlsruher Waldstadion traf er auf einen Hundehalter, der auf dem asphaltierten Weg seine Hunde ausführte.

Sechs oder sieben Tiere seien es gewesen, erinnert sich Hammen, zwei größere habe der Mann direkt bei sich geführt. Die anderen kleinen weißen Hunde sprangen nach Hammens Erinnerung ohne Leine um den Halter herum.

Der Beschreibung Hammens nach könnten es Hunde der Rasse Bologneser, Zwergspitze oder Terrier gewesen sein. Axel Hammen habe auf etwa 15 Stundenkilometer heruntergebremst.

Hundehalter entfernte sich vom Unfallort

Der Hundehalter habe ihn herankommen und die ersten Hunde problemlos passieren sehen. Doch eines der kleinen Tiere sei unerwartet in den Fahrweg des Fahrrades gesprungen, habe ihn zu Fall gebracht, erinnert sich Hammen.

Er sei auf seine linke Hüfte gestürzt und habe sich so schwer verletzt, dass er nicht mehr habe aufstehen können. Ein Zeuge des Vorfalls, der ebenfalls mit dem Rad unterwegs war, half ihm auf und betreute ihn, bis Hammens Ehefrau ihn ins Städtische Klinikum brachte. Dort sei ein Oberschenkelhalsbruch diagnostiziert und operiert worden.

Der Hundehalter habe sich nach dem Vorfall vom Unfallort entfernt, ohne sich zu erkundigen oder Hilfe anzubieten. Und auch an den entstandenen Kosten in sechsstelliger Höhe habe er sich nicht beteiligt. Der Mann habe sich in Richtung Waldstadt entfernt.

Da dies den Tatbestand der Unfallflucht nahelege, ermittelte die Polizei und versuchte, den Hundehalter zu finden, der als etwa 60-jähriger Mann beschrieben wird. Ortsbesichtigungen, Befragungen nahegelegener Hundesportvereine und deren Umfeld, Recherchen bei entsprechenden Züchtern sowie Internetdatenrecherche und die Abfrage bei der Hundesteuerstelle der Stadt blieben ergebnislos.

Die Polizei sucht nun weitere Zeugen des Vorfalls und bittet um Hinweise auf den Hundehalter, der durch die Vielzahl der Hunde, die er ausführte, auffällig sei.

Tierexperte gibt Tipps

Grundsätzlich gebe es nicht oft schwere Unfälle mit Rad und Hund in dieser Dramatik, sagt der ermittelnde Beamte Peter Kraus vom Polizeipräsidium Karlsruhe. Meist bleibe es bei verbalen Streitereien.

Doch ist das Verhältnis Radfahrer und Hund nicht spannungsfrei. Stefan Winterhoff vom Tierschutzhof Karlsruhe sagt dazu: „Das entscheidende Wort ist Rücksicht. Grundsätzlich haben Radfahrer und Hunde das Recht, auf öffentlichen Wegen zu fahren und zu laufen. Der Radfahrer sollte früh ein akustisches Signal geben, langsam auf eine Gruppe von Hunden zufahren, wohingegen der Hundehalter bei nicht angeleinten Hunden jederzeit in der Lage sein muss, die Tiere abzurufen.“

Hunde reagieren auf Bewegungen: Je schneller ein Jogger oder Radfahrer ist, desto mehr wird der Jagdtrieb angeregt. Daraus können knifflige Situationen entstehen.

In Karlsruhe gilt zwar keine generelle Leinenpflicht, doch in vielen Bereichen wie Fußgängerzonen, vor Schulen, Kitas und öffentlichen Anlagen muss der Hund doch an die Leine, sonst drohen Bußgelder.

Hinweise zum Vorfall

Wer sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall oder zu der Identität des Hundehalters geben kann, kann sich an Peter Kraus beim Polizeipräsidium Karlsruhe wenden per E-Mail an Peter.Kraus@polizei.bwl.de oder unter Telefon (07 21) 6 66 42 24.

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