Die Deutschlandflagge vor dem Bundesverfassungsgericht weht am Montagfrüh kräftig im Wind. Doch sie weht niedriger als sonst. Die Flagge hängt auf halbmast.
Der Grund dafür liegt in einer offiziellen Anweisung des Bundesministeriums des Inneren und Heimat. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat für den 22. Januar die bundesweite Trauerbeflaggung „der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“, angeordnet. Anlass ist der Tod des früheren Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. Dieser ist am 26. Dezember des vergangenen Jahres gestorben.
Anweisung des Bundesinnenministeriums
Am 22. Januar findet in Berlin der offizielle Staatsakt für Schäuble statt. Aus diesem Grund ist die Trauerbeflaggung angeordnet worden.
In Karlsruhe trifft diese Anordnung unter anderem das Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichtshof oder auch die Führungsakademie des Landes an der Hans-Thoma-Straße. Das Rathaus beispielsweise fällt als städtisches Gebäude nicht unter diese Anordnung.
Regelmäßige Tage, an denen eine Trauerbeflaggung angeordnet wird, sind unter anderem der Volkstrauertag und der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar).