Ist die Wahl von Friedrich Merz zum neuen CDU-Chef ungültig, da gegen die Satzung der Partei verstoßen wurde? Davon ist Ilga Kahl aus Linkenheim-Hochstetten überzeugt.
„Als Geschädigte und als CDU-Mitglied“ hat sie mit einem Schreiben an die Bundesgeschäftsstelle der Partei Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Der zweiseitige Brief mit Datum vom 1. Februar liegt unserer Redaktion vor.
Kahl verweist darauf, dass nach Artikel 15 des Statuts der CDU ein Drittel der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein müssen. „Die Soll-Quote, die ein klares Satzungsziel bestimmt, kann nur erreicht werden, wenn Frauen überhaupt zur Wahl stehen, ihnen also das passive Wahlrecht gewährt wird“, schreibt sie.
Ohne Nominierung keine Wählbarkeit.Ilga Kahl, CDU-Mitglied aus Linkenheim-Hochstetten
„Wenn sie nicht nominiert werden, kann das Ziel von 30 Prozent nie erreicht werden.“ Es sei daher „logisch“, dass schon bei der Nominierung der Kandidaten darauf geachtet werden müsse, dass die Soll-Quote von 30 Prozent erreicht werde. „Ohne Nominierung keine Wählbarkeit“.
Insofern setze der Artikel 15 nach Ansicht von Kahl zwingend voraus, dass Bewerberinnen nominiert werden müssen, bis die Sollquote von 30 Prozent erreicht wurde.
Drei Männer kämpften um das Amt des CDU-Vorsitzenden
Für das Amt des CDU-Vorsitzenden hätten sich drei Männer beworben, Friedrich Merz, Norbert Röttgen und Helge Braun, diese seien auch offiziell nominiert worden. „Von den mir bekannten Bewerberinnen (ich, Sabine Buder) wurde keine nominiert.“ Bei einer Mitgliederbefragung im Dezember wurde Merz mit 62,1 Prozent der Stimmen zum Nachfolger von Armin Laschet gewählt, auf einem virtuellen Parteitag im Januar erhielt er sogar 94,6 Prozent der Delegiertenstimmen.
Da diese Wahl aus Sicht von Ilga Kahl allerdings nicht satzungsgemäß verlaufen sei, fordert sie das Bundesparteigericht auf, „die Wahl für ungültig zu erklären und das Präsidium zu verpflichten, die Neuwahl der oder des Bundesvorsitzenden erneut anzusetzen – diesmal unter Beachtung der Satzung der CDU“.
Quorum gilt für gesamten Bundesvorstand
Die Chancen, dass es dazu kommt, sind nach Ansicht von Beobachtern allerdings gering. In Paragraf 15 des Parteistatus heißt es nur sehr allgemein: „Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen Mandaten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein.“
Zwar können Wahlgremien Kandidatenvorschläge zurückweisen, „die Frauen nur unzureichend berücksichtigen“. Allerdings gelte dieses Quorum nicht für jedes einzelne Parteiamt, sondern für den gesamten Bundesvorstand. Und dort wurde es beachtet.
So gibt es mit Karin Prien und Silvia Breher zwei stellvertretende Vorsitzende sowie mit Julia Klöckner eine Schatzmeisterin.