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Witwer gewinnt gegen Gemeinde

Nach Gerichtsurteil: Umstrittenes Grabmal auf dem Weingartener Friedhof muss nicht entfernt werden

Im Grabmal-Streit zwischen einem Witwer und der Gemeinde Weingarten hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch auf dem Friedhof getagt. Nun ist das Urteil gefallen.

Gerichtsverhandlung Trauboth-Grabmal auf dem Weingartener Friedhof
Die vierte Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts tagte am Mittwoch auf dem Weingartener Friedhof. Es ging um die letzte Ruhestätte des Ehepaars Trauboth, das auf dem Bild ganz rechts zu sehen ist. Foto: Dominic Körner

Das Urteil ist gefallen: Das Grabmal von Heinz Trauboth und Anni Kreuzer-Trauboth auf dem Weingartener Friedhof darf bleiben. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Anfrage mitteilt, hat die vierte Kammer der Klage Trauboths stattgegeben. Die Urteilsbegründung ist noch nicht öffentlich.

Der 92-jährige Witwer hatte gegen die Anordnung der Gemeinde Weingarten geklagt, das Grabmal auf dem Doppelgrab entfernen zu lassen. Seine Frau war vor einigen Jahren gestorben und dort beerdigt worden.

Das auffällige Grabmal, ein Torbogen aus Edelstahl, verstößt in seinen Abmessungen gegen die Friedhofsordnung. Trauboth hatte es nach dem Tod seiner Frau auf dem Grab installieren lassen.

Früherer Bürgermeister erteilte Ausnahmegenehmigung für Grabmal-Errichtung

Bereits 2009 hatte er dafür im Hinblick auf seine großen Verdienste um die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung des früheren Bürgermeisters Klaus-Dieter Scholz (CDU) erhalten.

Die Gemeinde Weingarten hält diese Vereinbarung für ungültig. Der Gemeinderat hatte beschlossen, das Grabmal entfernen zu lassen.

Mann vermisst Kreuz auf Friedhof
Richter Christian Wohlfahrt prüft zum Vergleich auch verschiedene andere Grabmale darauf, ob sie die Höhenvorgaben einhalten. Foto: Dominic Körner

Weil eine Mediation gescheitert war, trafen sich beide Parteien am Mittwoch zur Verhandlung auf dem Friedhof.

Dabei vermaßen Richter auch andere Grabmäler – viele davon entsprechen in ihren Maßen ebenfalls nicht der Friedhofsordnung.

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