
Das Urteil ist gefallen: Das Grabmal von Heinz Trauboth und Anni Kreuzer-Trauboth auf dem Weingartener Friedhof darf bleiben. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Anfrage mitteilt, hat die vierte Kammer der Klage Trauboths stattgegeben. Die Urteilsbegründung ist noch nicht öffentlich.
Der 92-jährige Witwer hatte gegen die Anordnung der Gemeinde Weingarten geklagt, das Grabmal auf dem Doppelgrab entfernen zu lassen. Seine Frau war vor einigen Jahren gestorben und dort beerdigt worden.
Das auffällige Grabmal, ein Torbogen aus Edelstahl, verstößt in seinen Abmessungen gegen die Friedhofsordnung. Trauboth hatte es nach dem Tod seiner Frau auf dem Grab installieren lassen.
Früherer Bürgermeister erteilte Ausnahmegenehmigung für Grabmal-Errichtung
Bereits 2009 hatte er dafür im Hinblick auf seine großen Verdienste um die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung des früheren Bürgermeisters Klaus-Dieter Scholz (CDU) erhalten.
Die Gemeinde Weingarten hält diese Vereinbarung für ungültig. Der Gemeinderat hatte beschlossen, das Grabmal entfernen zu lassen.

Dabei vermaßen Richter auch andere Grabmäler – viele davon entsprechen in ihren Maßen ebenfalls nicht der Friedhofsordnung.