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Streit um Grabmal

Trauboth-Grabmal bewegt in Weingarten weiter die Gemüter

Im Streit zwischen der Gemeinde Weingarten und Heinz Trauboth um ein zu großes Grabmal hat ein Gericht entschieden. Beendet ist die Geschichte damit aber noch nicht.

Friedhof Weingarten Trauboth
Für das zu große Grabmal führt Witwer Heinz Trauboth eine Ausnahmegenehmigung ins Feld. Ein Gericht hat bestätigt: Das Grabmal darf bleiben. Foto: Holger Keller

Eigentlich hätte sich die Angelegenheit mit dem Gerichtsurteil erledigen können. Doch der Streit zwischen der Gemeinde Weingarten und dem Witwer Heinz Trauboth beschäftigt die Leute weiter. Auch Werner Burst.

Der SPD-Gemeinderat fühlt sich für eine Entscheidung verantwortlich gemacht, die er nach eigener Aussage so nie getroffen habe. Das hat Burst am Montagabend im Weingartener Gemeinderat noch einmal deutlich gemacht.

Gemeinde Weingarten will zu großes Grabmal entfernen lassen

Rückblick: Heinz Trauboth errichtet 2021 nach dem Tod seiner Frau Anni Kreuzer-Trauboth ein auffälliges Grabmal auf dem gemeinsamen Grab. Der Torbogen aus Edelstahl ist 1,50 Meter hoch und breit und damit laut Weingartener Friedhofssatzung eigentlich zu groß.

Trauboth hatte jedoch im Jahr 2009 eine Ausnahmegenehmigung vom ehemaligen Bürgermeister Klaus Dieter Scholz (CDU) erhalten. Damit habe der Vorgänger von Eric Bänziger (parteilos) Trauboths besondere „Verdienste um die Gemeinde Weingarten“ würdigen wollen.

Mann vermisst Kreuz auf Friedhof
Richter Christian Wohlfahrt prüft bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Friedhof zum Vergleich auch verschiedene andere Grabmale darauf, ob sie die Höhenvorgaben einhalten. Foto: Dominic Körner

Diese Ausnahmegenehmigung soll nach Auffassung der Gemeinde allerdings nie gültig gewesen sein.

Der Fall landet vor Gericht. Nach einem Vor-Ort-Termin auf dem Friedhof Weingarten entscheidet das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten von Heinz Trauboth. Das Grabmal darf bleiben, beide Parteien verzichten auf eine Berufung.

SPD-Gemeinderat Werner Burst spricht von „Spießrutenlauf“

Sowohl in den Presseberichten als auch im Urteil des Gerichts lese sich der Fall, als habe der Gemeinde die Entfernung des Grabmals beschlossen. Dem sei aber nicht der Fall gewesen, betont Werner Burst.

„An eine solche Abstimmung kann ich mich nicht erinnern und hätte dem auch nicht zugestimmt“, sagt er. Die Entscheidung sei demnach nicht im Gemeinderat gefallen.

Ich lasse mich nicht instrumentalisieren für die Forderungen der Verwaltung.
Werner Burst, SPD-Gemeinderat

„Das Vorgehen, der Prozess gegen Herrn Professor Trauboth war von der Verwaltung initiiert“, sagt Burst. „Ich lasse mich nicht instrumentalisieren für die Forderungen der Verwaltung.“

Immer wieder werde er in Weingarten und dem Landkreis auf den Fall angesprochen, es sei ein „Spießrutenlauf“. „Das Wort eines Bürgermeisters sollte Bestand haben. Auch wenn der folgende Bürgermeister anders darüber denkt.“

Bürgermeister weist Kritik zurück

Bänziger erwiderte, dass der Vorfall von Burst nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Die Entscheidung sei im Verwaltungsausschuss getroffen worden. Das Protokoll über den Beschluss habe man dem Gemeinderat vorgelegt. „Auch Sie haben im Vorfeld diese Unterlagen bekommen.“

Auch der Verwaltungsausschuss ist ein Teil des Gemeinderats.
Eric Bänziger, Bürgermeister

Burst beziehe sich auf die Tatsache, dass er nicht Mitglied im Verwaltungsausschuss sei und dementsprechend nicht abgestimmt habe. Aber: „Auch der Verwaltungsausschuss ist ein Teil des Gemeinderats.“

Damit wollte sich Burst nicht ganz zufriedengeben. „Ich habe meine Stimme nicht hergegeben, dass jemand anderes darüber verfügt“, so der Gemeinderat. Er legte Wert darauf, seine Nicht-Zustimmung im Protokoll der Gemeinderatssitzung festzuhalten.

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