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Vertragswidriges Verhalten?

KSC reicht einstweilige Verfügungen gegen Stadt Karlsruhe ein

Der bisher relativ geräuschlose Fortgang auf der Baustelle Wildparkstadion hat offenbar getrogen. Zwischen dem KSC und der Stadt als Bauherr für das neue Wildparkstadion gibt es erneut starke Differenzen. Nach Informationen der BNN vom späten Donnerstagabend sah sich der KSC veranlasst, zur Wahrung seiner Interessen vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt vor dem Landgericht einzureichen.

Gegengerade
Im Karlsruher Wildpark läuft der Abriss der Gegengerade Foto: Sandbiller

Der bisher relativ geräuschlose Fortgang auf der Baustelle Wildparkstadion hat offenbar getrogen. Zwischen dem KSC und der Stadt als Bauherr für das neue Wildparkstadion gibt es erneut starke Differenzen . Nach Informationen der BNN vom späten Donnerstagabend sah sich der KSC veranlasst, zur Wahrung seiner Interessen vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt vor dem Landgericht einzureichen.

Der KSC sieht demnach ein vertragswidriges Verhalten der Stadt, mit dem beim Stadionneubau Fakten geschaffen würden, die gravierende Nachteile für den KSC und eine künftige Nutzbarkeit des Stadions brächten.

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Brief an Gemeinderat

Die Klagen wurden bereits am 12. August eingereicht, inzwischen fanden zwei Verhandlungen vor einem Güterichter des Landgerichts statt. In einem Brief an alle Mitglieder des Karlsruher Gemeinderat hat der KSC am Mittwoch über diesen Sachverhalt informiert, dieser Brief liegt den BNN vor.

Die Stadt hat ihrerseits die Mitglieder des gemeinderätlichen Kontrollgremiums über die juristischen Auseinandersetzungen informiert. In den eingereichten Verfügungen verlangt der KSC nach Informationen der BNN, über den abgeschlossenen Totalunternehmervertrag zwischen dem beauftragten Bauunternehmen BAM und der Stadt informiert zu werden.

Streit droht Bauablauf zu gefährden

Kern des Streits sind die Sonderleistungen beim Bau des neuen Stadions, die der KSC laut Vertrag zwischen Stadt und KSC zu zahlen hat. Die Argumentation des KSC wiederum lautet, dass dies für den Verein nicht funktionieren könne, wenn der KSC nicht die entsprechenden vertraglichen Regelungen kenne, was Sonderwünsche sind und was nicht.

Streitigkeiten gibt es über zahlreiche Details der Planung. Der Richter hatte dem KSC aufgegeben, einen Vergleichsvorschlag auszuarbeiten, was dieser offenbar nun auch getan hat.

Der Streit droht nun die anstehende Baugenehmigung zu verzögern und damit auch den Bauablauf zu gefährden. Eigentlich sollten erste Teil-Baugenehmigungen bereits in den kommenden Wochen erteilt werden. Die Bauarbeiten für das eigentliche Stadion sollten noch im Dezember beginnen.

Stadt kann sich nur sehr zurückhaltend äußern

Am Freitagmorgen reagierte die Stadt Karlsruhe mit einer Presseinformation auf die Berichterstattung. Sie sagt, sie könne sich nur sehr zurückhaltend zu den Anträgen des KSC äußern. Die Stadtverwaltung kann aber bestätigen, dass der KSC als Pächter am 12. August 2019 beim Landgericht Karlsruhe vier einstweilige Verfügungen beantragt hat.

Derzeit bemühen sich die Parteien darum, gütliche Lösungen im Verhandlungswege abzustimmen, heißt es weiter in der Meldung. Die Stadt teilt darin außerdem mit, dass Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ als auch die Fraktionen des Gemeinderats schriftlich informiert wurden.

KSC informiert Mitglieder und Fans

Dieses Schreiben veröffentlichte der Karlsruher SC am Freitag auf seiner Webseite, um seine Mitglieder über die einstweiligen Verfügungen zu informieren. „Mit diesen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz soll verhindert werden, dass durch vertragswidriges Verhalten der Stadt Karlsruhe beim Stadion-Neubau Fakten geschaffen werden, die zu gravierenden Nachteilen sowohl für die Zuschauer und Kunden als auch für den KSC führen würden und unumkehrbar wären”, heißt es darin.

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