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Kommunen bekommen Recht

Nach erfolgreicher Klage gegen die Windkraftpläne der Region beginnt die Planung von Neuem

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stimmte den Städten Ettlingen, Baden-Baden und der Gemeinde Malsch zu. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wartet auf die Begründung und die Rechnung.

Rückschlag für die Windkraft: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hatte einen Plan, wo überall Windräder wie hier beim Hofgut Maxau aufgestellt werden sollen. Diese sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hinfällig.
Rückschlag für die Windkraft: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hatte einen Plan, wo überall Windräder wie hier beim Hofgut Maxau aufgestellt werden sollen. Diese sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hinfällig. Foto: jodo-foto / Joerg Donecker Karlsruhe jodo-foto Karlsruhe

Ob es nun genau an einem Elfmeter lag, der nicht „reinging“ oder vielleicht doch an mehreren, wird sich noch herausstellen. Dass es Fehlschüsse aus Sicht der „Schiedsrichter“ vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegeben haben muss, steht außer Frage. Zum Elfmeterschießen traten drei Kommunen, Ettlingen, Baden-Baden, Malsch, vor den Schranken des Gerichtes gegen den Regionalverband Mittlerer Oberrhein an. Und sie gewannen.

Es ging um die Ausweisung von Windkraftanlagen (die BNN berichteten). Mit den vom Regionalverband ausgewiesenen Vorranggebieten für Windkraft auf ihren Gemarkungen zeigte sich das Trio nicht einverstanden.

Sieben Jahre sind dahin

Das Bild vom Elfmeterschießen, von einem, der nicht reinging, bediente Gerd Hager, Direktor des Regionalverbandes, bei der Sitzung des Verbandsplanungsausschusses in Karlsruhe. Hager vertrat den Regionalverband vor dem Verwaltungsgerichtshof. Vom „Gefühl her“ sprach er von einer Niederlage. Daran gibt es in der Tat nichts zu rütteln. Die Planungen des Regionalverbandes rund um die Nutzung der Windenergie, die immerhin sieben Jahre in Anspruch nahmen, sind Makulatur.

„Klar, das tut weh“, räumt Hager ein. „Jetzt warten wir erst einmal die Urteilsbegründung ab. Dann analysieren wir die ganze Sache.“ In etwa zwei Wochen dürfte die Begründung der Mannheimer Richter den Weg nach Karlsruhe, zum Sitz des Regionalverbandes, gefunden haben.

Ettlinger OB riet von der Klage ab

Im Gegensatz zum Rest des Verbandes muss Johannes Arnold, Oberbürgermeister von Ettlingen, das Urteil gar nicht mehr abwarten. Er konnte in die richterliche Glaskugel sehen. Der Grund für den „schlechten Tag des Regionalverbandes und dessen Verwaltung“, orakelte der Oberbürgermeister, sei gewesen, dass „einige Standorte nicht richtig abgewogen worden sind“. Einen entsprechenden Antrag, da nachzubessern, stellte seine Fraktion (Freie Wähler) 2015 bei einer Verbandsversammlung.

Dass dies nicht geschehen sei, „flog dem Verband nun bei Gericht um die Ohren“. Nebenbei: Arnold, obwohl Ettlinger OB, freute sich nach eigenem Bekunden nicht über das Urteil. Er habe damals seinem Gemeinderat von einer Klage gegen den Regionalverband abgeraten.

Es handelt sich um kein Urteil gegen die Windkraftnutzung in der Region.
Christoph Schnaudigel / Karlsruher Landrat

Im Gegensatz zum Ettlinger Rathauschef kenne er die Urteilsbegründung noch nicht, bemerkte der Verbandsvorsitzende Christoph Schnaudigel. Eines wisse er aber sicher: „Es handelt sich um kein Urteil gegen die Windkraftnutzung in der Region.“ Im Gegenteil. Für alle Befürworter der Windkraft, so der weitere Tenor, sei es ein gutes Urteil. Zum Hintergrund: Der Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich ist privilegiert. „Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind“, sagte Schnaudigel, „gibt es auch einen Anspruch auf Baugenehmigung.“

Grundlage für neue Planungen

Wie immer das zu bewerten sein mag – der Stachel, in Mannheim verloren zu haben, sitzt tief. Zumal die Planung Vorranggebiete für Windkraftanlagen nun wieder von vorne beginnen dürfte. Wenn man nicht aufpasse, bewege man sich da schnell in einer Art „Endlosschleife“, konstatierte Schnaudigel. Entscheidend für die weitere Vorgehensweise, für Planvorgaben und Konzepte, ist nun die Urteilsbegründung.

Mit in der Post dürfte dann auch die „Rechnung“ des Gerichtes sein. Als Verlierer, als die Partei, die den sprichwörtlichen Elfer eben nicht versenkte, muss der Regionalverband die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Hager rechnet grob geschätzt mit einer Summe in Höhe von etwa 60.000 Euro. Aus seiner Sicht ist es jetzt wichtig, nicht in Hektik zu verfallen, sondern alles in Ruhe zu analysieren. Dennoch: Irgendwann müsse eine Planung auch mal zum Ende gebracht werden.

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