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Unendliche Geschichte

Abfall oder Sammlung? Sammler aus Pfinztal will trotz Aufforderung nicht räumen

Zwangsgeld muss ein Sammler aus Wöschbach bezahlen. Er legte Widerspruch ein und will trotz amtlicher Aufforderung die Sachen nicht entsorgen.

Unter Planen befinden sich die „Sammlerstücke“ eines Mannes aus Wöschbach. Insgesamt lagern auf dem Grundstücke des Sammlers viele Sachen, die laut Landratsamt Abfall sind und entsorgt werden müssten.
Unter Planen befinden sich die „Sammlerstücke“ eines Mannes aus Wöschbach. Insgesamt lagern auf dem Grundstück des Sammlers viele Sachen, die laut Landratsamt Abfall sind und entsorgt werden müssten. Foto: Klaus Müller

Es gibt eine klare Anordnung des Landratsamts. Es gibt ein eindeutiges Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Es gibt aktuell sogar die Androhung von Zwangsgeldern. All das, verbunden mit zig behördlichen Schreiben, mit Nachbarn, die immer mehr Zweifel an Behörden und Verwaltungen äußern, sorgt seit mehreren Jahren für reichlich Diskussionsstoff und Kopfschütteln im Pfinztaler Ortsteil Wöschbach.

Auf einem zweiten Areal in Pfinztal-Wöschbach sammeln sich Fahrräder

Im Mittelpunkt all dessen steht ein Grundstück, das ein Sammler mit allerlei Gegenständen überfrachtet hat. Inzwischen geht es sogar um zwei Grundstücke in Wöschbach. Das neue Areal, auf dem sich sehr viele ausrangierte Fahrräder aneinanderreihen, wurde dem Sammler nach eigenem Bekunden vorerst überlassen.

Rein sachlich, wenigstens aus Sicht des Verwaltungsgerichts und der sich mehr oder weniger zuständig fühlenden Behörden, sollte die Sachlage klar sein: Der Mann wurde per Gerichtsurteil aufgefordert, einen Großteil der Gegenstände, die er auf seinem Grundstück lagert, zu entsorgen. Es handelt sich um Altmetall, Sperrmüll, Kunststoffabfälle, Elektroaltgeräte und sonstige Abfälle wie Geschirr, Baustoffe oder Textilien.

Für mein soziales Engagement müssten sich eigentlich alle bei mir bedanken.
Sammler
aus Wöschbach

Die Auffassung des Landratsamts als zuständiger Abfall-Behörde, die nach einem Vorort-Termin auflistete, was Abfall ist oder nicht, teilte weitestgehend das Verwaltungsgericht. Einzig der Sammler sieht es anders. Gegenüber dieser Redaktion betonte er, dass all dies eben kein Abfall wäre. Im Gegenteil.

Vieles von dem, was er lagere, wolle er sozialen Zwecken zuführen, darunter von ihm reparierte Fahrräder. In diesem Zusammenhang bezeichnet er sich als – im Verhältnis gesehen – die „größte soziale Einrichtung in Baden-Württemberg“. „Für mein soziales Engagement müssten sich eigentlich alle bei mir bedanken.“

Dass die Androhung des Zwangsgelds (rund 2.700 Euro) keine aufschiebende Wirkung hat, bekümmert ihn nicht: „Ich habe Widerspruch eingelegt. Ich mache weiter wie bisher. Ich werde nichts entsorgen.“ Dabei berief er sich auf seinen „angemeldeten Betrieb“. Gegenüber dem Verwaltungsgericht sprach er von einem „Handel mit gesetzlich erlaubnisfreien Waren aller Art“.

Unter den gelagerten Gegenständen mögen wiederverwertbare Dinge sein, aber es befinden sich darunter laut Gericht und Landratsamt eben eine Vielzahl von Abfällen, die laut Kreislaufwirtschaftsgesetz als solche definiert sind.

Was auf einem Privatgrundstück als Abfall oder nicht deklariert wird, entscheidet das Landratsamt.
Elke Fleig
Pressesprecherin der Gemeinde Pfinztal

Welche Rolle nimmt bei all dem die Gemeinde Pfinztal ein? Auf Nachfrage tut die Pressesprecherin des Rathauses, Elke Fleig, kund: „Was auf einem Privatgrundstück als Abfall oder nicht deklariert wird, entscheidet das Landratsamt.“ Nun stapeln sich aber entlang der Hausfront des Sammlers und Händlers zahlreiche unter Planen verborgene oder geschützte Gegenstände. Für die Gehwege wäre ja die Gemeinde zuständig.

Dazu das Rathaus: Dem Herrn gehöre vor seinem Haus, also noch zu seinem Privatgrundstück, ein 2,10 Meter breiter Streifen, der nahtlos in den relativ schmalen Gehweg übergehe. Besagte gesammelte Teile habe er „genau bis zur Kante und somit nicht auf dem Gehweg hingestellt“. Wenn auch nicht direkt ausgesprochen, weist damit die Gemeinde die Verantwortung von sich.

Anwohner in Pfinztal-Wöschbach resignieren

Dass dies bei so manchem Wöschbacher zu noch mehr Kopfschütteln, ja zur Resignation führt, verdeutlicht die Aussage einer Anwohnerfamilie: „Wenn wir früher gewusst hätten, was da im Laufe der nächsten Jahre auf uns zukommt – mit all den Abfällen –, hätten wir das Haus nicht gekauft.“

Keine Wirkung auf die Pfinztaler Verwaltung zeigte eine schon geraume Zeit zurückliegende Unterschriftenaktion in Wöschbach. 270 Bürgerinnen und Bürger bekundeten damals mit ihrer Unterschrift: „Wir wollen einfordern, dass uns die Behörden nach Jahren ernst nehmen, weil wir diese untragbaren Zustände nicht mehr ertragen.“

Wie es weitergeht? Der Widerspruch gegen den Zwangsgeldbescheid, den der Sammler einlegte, dürfte rein rechtlich gesehen keine Chance haben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Der Abfall muss weg. Gegebenenfalls kann das Landratsamt auf Kosten des Sammlers eine Entsorgungsfirma damit beauftragen. Dagegen, betonte der Mann gegenüber dieser Redaktion, würde er sich aber wehren.

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