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Bürgerinitiative klagt

Geplanter Polder Bellenkopf/Rappenwört beschäftigt nun den Verwaltungsgerichtshof

Der Planfeststellungsbeschluss für den Polder Bellenkopf/Rappenwört wird von der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum beklagt. Die Begründung geht in den kommenden Tagen beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Zwei Männer und im Hintergrund der Fermasee
Haben Klage eingereicht: Jürgen Pinter (links) und Holger Eich von der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention des Paminaraums wollen kein Rheinwasser im Fermasee haben. Foto: Werner Bentz

Bis Dezember wartete sie sehnsüchtig darauf, im Februar kündigte sie Klage an, und jetzt Mitte März reicht sie die Klage ein: Die Rheinstettener Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum (BI) hat gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts für den Bau des Polders Bellenkopf/Rappenwört beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage einreichen lassen.

Bürgerinitiative sieht Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Wie Jürgen Pinter von der Bürgerinitiative mitteilte, sei das über 1.000-seitige Planwerk, das in der Karlsruher Behörde entstand, hinsichtlich der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) äußerst fehlerhaft. Pinter wörtlich: „Die UVP ist grottenschlecht.“ Die BI kritisiert noch mehr die Artenschutzprüfung.

Was da in Sachen der Auswirkung der geplanten ökologischen Flutungen schwarz auf weiß in dem Planfeststellungsbeschluss stehe, sei von hinten bis vorne getrickst. Da würden unzulässige Vergleiche angestellt, um das Tötungsverbot aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu umgehen.

Aus Sicht der BI sind viele individuelle Abwägungsfehler in dem Planwerk des Landratsamts. Teilweise verstoße man auch gegen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Bürgerinitiative moniere, dass die Bewertungsmethode bei den Abwägungen nicht offengelegt werde.

Bürgerinitiative hat bessere Klagebefugnisse als in der Vergangenheit

Ein Vorteil im Vergleich zu anderen Bürgerinitiativen sieht Pinter im voll umfänglichem Klagerecht seiner Organisation. Es sei das Gleiche wie es der Bund für Umwelt- und Naturschutz habe.

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Dies hätten Bürgerinitiativen, die vor Jahren den verwaltungsgerichtlichen Klageweg gegen Vorhaben des Integrierten Rheinprogramms (Wiederherstellung von Auenlandschaft in Verbindung mit dem Bau von Polderbauwerken) beschritten haben, nicht gehabt. So sei beispielsweise die Bürgerinitiative Elzmündung vor Jahren bei ihrer Klage gegen den dortigen Planfeststellungsbeschluss vielfach aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen gescheitert.

Dadurch seien manche Klagepunkte beim Vorgehen gegen ökologische Flutungen nicht zugelassen worden.

Wir hätten alles viel einfacher haben können, ohne vor Gericht zu gehen, aber niemand in Stuttgart wollte uns zuhören.
Jürgen Pinter, Bürgerinitiative Rheinstetten

Als weiteren Pluspunkt der BI-Klage sieht Pinter, dass in jüngster Zeit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gefallen seien, die solche Vorhaben wie den Bau des Polders unter Naturschutzgesichtspunkten erheblich erschwert haben.

Pinter hebt auch darauf ab, dass das aus den 1980er-Jahren stammende Integrierte Rheinprogramm längst in die Jahre gekommen sei, und damals die Tragweite von gefährlichen Minipartikeln durch die Wasserfracht des Rheines bei den ökologischen Flutungen nicht erkennen konnte.

Noch keine Stellungnahme vom Gericht

Ein wesentlicher Punkt der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss bleibe die Sorge um die Wasserbeschaffenheit des zum großen Teil unter Naturschutz stehenden Fermasees. Pinter: „Wir hätten alles viel einfacher haben können, ohne vor Gericht zu gehen, aber niemand in Stuttgart wollte uns zuhören.“

Die BNN befragten den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der auch wegen Klagen in Zusammenhang mit Corona-Verordnungen aktuell stark in Anspruch genommen ist, bis wann die eingegangene Klage voraussichtlich behandelt wird. Die Antwort der Pressestelle steht aus und wird nachgereicht.

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