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Für Besucher gilt die 3G-Regel

Hallenbad in Rheinstetten-Forchheim öffnet wieder im Oktober

Endlich wieder ihre Bahnen ziehen können Schwimmer ab 1. Oktober im Forchheimer Hallenbad. Die Öffnungszeiten sind begrenzt und es gelten Corona-Auflagen.

Ein Becken mit Schwimmern im Hallenbad in Rheinstetten-Forchheim
Bald können Schwimmer hier wieder ihre Bahnen ziehen: Das Hallenbad in Rheinstetten-Forchheim öffnet wieder für den Regelbetrieb am 1. Oktober. Foto: Karin Nees/Stadt Rheinstetten

Nach mehreren Monaten der Schließung öffnet das Hallenbad in Rheinstetten-Forchheim wieder am 1. Oktober für den Allgemeinbetrieb unter eingeschränkten Bedingungen.

Die Besucher könnten sich auf ein „frisch herausgeputztes Bad“ freuen, teilt die Stadtverwaltung mit, denn „in der Zeit der Schließung haben wir zahlreiche notwendige Arbeiten und Reparaturen vornehmen können“.

Im September vergangenen Jahres hatte das Hallenbad nach einer längeren Sanierungsphase wieder für Vereine wie den SV Delphin, die DLRG Südhardt, die Rheinstettener Schulen und die Anbieter von Schwimmkursen geöffnet – zwei Monate später musste es wegen des Lockdowns aber schon wieder zumachen.

Im Februar 2021 beschloss der Gemeinderat schließlich, das Wasser in den Becken abzulassen und die Türen des Bades bis zur Sommerpause geschlossen zu lassen. Die Sommerferien werden üblicherweise für die Vorbereitung der Hallenbadsaison genutzt.

3G-Regel ist unabhängig von Corona-Inzidenz

Im Hallenbad gelten unabhängig von der aktuellen Corona-Inzidenz die 3G-Regeln: Für den Eintritt ins Hallenbad benötigen die Gäste entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist (bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Dazu müssen sie ein amtliches Ausweisdokument zeigen.

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Testnachweis vorlegen, genauso wie Schülerinnen und Schüler.

Für Letztere reicht beispielsweise die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus.

Maskenpflicht im Eingangsbereich und den Umkleiden

Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist sowohl im Empfangs- als auch im Umkleidebereich verpflichtend.

Den Besuchern und dem Personal stehen ausreichend Handwaschgelegenheiten zur Verfügung. Am Hallenbad-Eingang steht zudem ein Desinfektionsmittelspender.

Die Besucherdaten werden entweder über die Luca- beziehungsweise die Corona-App erfasst oder über ein Kontaktformular, das vor Ort ausliegt oder auf der Homepage der Stadt Rheinstetten unter www.rheinstetten.de/hallenbad heruntergeladen werden kann.

Menschen, die Erkältungssymptome haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist der Besuch des Hallenbades nicht gestattet.

Öffnungszeiten und Tickets

Geöffnet ist das Hallenbad für den allgemeinen Badebetrieb immer mittwochs von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 21 Uhr, freitags von 16 bis 21 Uhr und sonntags von 8 bis 16 Uhr.

An den restlichen Wochentagen ist es für den Schul- und Vereinsbetrieb reserviert. Tickets sind ausschließlich direkt vor Ort am Kassenautomaten erhältlich, eine Reservierung ist nicht möglich. Badeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Schwimmzeit.

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