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Planfeststellung Polder Bellenkopf/Rappenwört

Stadt wappnet sich für Rechtsstreit gegen das Land

Zur Wahrung der Interessen der Bürger und der Stadt Rheinstetten hat der Gemeinderat den Weg freigemacht für eine Klageermächtigung gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört.

Fermasee
Ende einer Kulturlandschaft befürchtet: Die geplanten ökologischen Flutungen sehen viele Menschen in Neuburgweier kritisch. Foto: Werner Bentz

Einen Katalog mit über 100 Änderungswünschen hat die Stadt Rheinstetten für die Planfeststellung zum Polder Bellenkopf/Rappenwört bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Landratsamt Karlsruhe eingereicht. Im Spätjahr will das Landratsamt den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg vorlegen. Es besteht dann vier Wochen Zeit, dagegen Klage einzureichen.

Klagemöglichkeit zur Fristwahrung

„Da es nicht möglich ist, innerhalb dieser kurzen Frist den Planfeststellungsbeschluss durch die Verwaltung ausführlich für die Gremien aufzuarbeiten, bleibt kein anderer Weg als zunächst Klage einzureichen”, so die Stadtverwaltung in einer Beschlussvorlage zum Planfeststellungsverfahren zum Polder. Mit 16 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat jüngst einer „Klageermächtigung zur Fristwahrung” zu.

Wir wollen den Einfluss auf das Verfahren behalten
Gerald Peregovits, Sprecher der Unabhängigen Liste Rheinstetten

„Wir wollen den Einfluss auf das Verfahren behalten”, sagt Gerald Peregovits. Es gehe nicht darum, ob man für oder gegen den Polder Bellenkopf/Rappenwört sei oder für oder gegen ökologische Flutungen. Seine ULR-Fraktion stimmte zusammen mit der Mehrheit des Gemeinderats für die Beauftragung der Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Cämmerer & Lenz, falls es zu juristischen Auseinandersetzung wegen der Planfeststellung zum Polder kommen sollte.

Grüne gegen Vorratsbeschluss

Ganz anders die Grünen-Fraktion: „Der Polder Bellenkopf/Rappenwört im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) ist das größte Hochwasser- und Artenschutzprojekt auf unserer Gemarkung. Das hier formulierte Grundmisstrauen gegenüber Vorhabenträger, Planern, Naturschutzverbänden ist für uns nicht nachvollziehbar. Warum jetzt bereits Klageermächtigung mit Einspruch gegen Sofortvollzug beschließen, wenn der Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich erst im Spätherbst vorliegt?”, schreibt Babette Schulz, Vorsitzende der Fraktion.

Auch wir treten für die Interessen Rheinstettens ein. Aber man muss das Ganze sehen.
Babette Schulz, Grünen-Sprecherin

Und auch Walter Linsin, Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion, sieht keinen Sinn in einem Vorratsbeschluss für eine Klage: Das Land habe vielen Wünschen der Stadt Rheinstetten bei dem Verfahren entsprochen. Fraktionskollege Gerhard Bauer, seines Zeichens Ortsvorsteher von Neuburgweier, das vermutlich am stärksten von den anstehenden Erdbewegungen für den Bau des Polders und ökologischen Flutungen (Fermasee) betroffen ist, nimmt die gegenteilige Haltung ein. Babette Schulz in ihrem Schreiben weiter: „Bei solch einem großen Projekt sind von allen Seiten Kompromisse einzugehen. Auch wir Grüne treten für die Interessen Rheinstettens ein. Es gilt aber darüber hinaus, das große Ganze zu sehen (IRP hat überregionale und internationale Bedeutung). Die Anregungen von Seiten Rheinstettens wurden sukzessive geprüft, viele davon umgesetzt, Eingriffsminimierung liegt im Interesse aller.”

Das Geld ist gut angelegt, im Interesse unserer Bürger und der Stadt.
Andreas Rottner, CDU-Gemeinderat

Andreas Rottner (CDU) sieht das Geld für die Anwaltskanzlei, die sich auch einen Namen mit erfolgreichen Klagen von Bürgen gegen das Land in Sachen Windkraft machte, gut angelegt: „Den Grünen ist das Geld zu schade. Uns ist das Geld für den Anwalt wert zum Schutz unserer Bürger und Sachwerte.” Wenn im Spätjahr der Planfeststellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört komme, müsse man im Bürger- und Gemeindeinteresse gewappnet sein. Im Bedarfsfall müsse man für den Gang zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestens vertreten sein. „Es weiß doch niemand, ob Gegner oder Befürworter, was in dem vermutlich über 1.000 Seiten umfassenden Beschluss steht.” Und vier Wochen seien eine „verdammt” kurze Zeit für eine Erwiderung, beziehungsweise nötigenfalls einer Klageeinreichung. Das sei wie mit jedem Vertrag, oft komme es auf das Kleingedruckte an. Deshalb verstehe er auch die ablehnende Haltung zum Vorratsbeschluss nicht, das sei nicht im Interesse der Bürger und der Stadt.

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