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Klagen von Stadt und Bürgerinitiative

VGH-Urteil zum Polder Bellenkopf/Rappenwört lässt einige Fragen offen

Das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig eingestuft, im Übrigen aber die Klagen der Stadt Rheinstetten und einer Bürgerinitiative abgewiesen.

Der bestehende Hochwasserdamm am Rhein bei Neuburgweier
Um den Hochwasserdamm XXV bei Neuburgweier (hier ein Archivbild) geht es unter anderem beim Verfahren um den Polder. Das Land will ihn verlegen und größer bauen. Die Stadt Rheinstetten und die BI-Paminaraum schlagen vor, ihn stattdessen mit einer Spundwand zu versehen und so zu ertüchtigen. Foto: Ulrich Krawutschke

Im Klageverfahren um den Bau des Polders Bellenkopf/Rappenwört hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine erste Entscheidung bekannt gegeben. Eine Urteilsbegründung gibt es noch nicht.

Wie berichtet, hatten die Stadt Rheinstetten und die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum (BI-Paminaraum) gegen das Land Baden-Württemberg hinsichtlich des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau des Polders Bellenkopf/Rappenwört als Rückhalteraum für Hochwasser zwischen Neuburgweier im Süden und Rheinhafendampfkraftwerk Karlsruhe im Norden geklagt.

VGH stuft Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig ein

Der 3. Senat des VGH hat nun einerseits den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes vom 23. Dezember 2020 als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft, „im Übrigen“ aber die Klagen von Stadt und BI abgewiesen.

Das Gericht sagt dazu, „damit können die vom VGH festgestellten Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden“. Wann die Urteilsgründe vorgelegt werden, lässt es völlig offen.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Kläger können aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils – also insbesondere der Begründung der Klageabweisung und der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses – Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

Land will Hochwasserdamm neu bauen, Stadt und BI wollen ihn ertüchtigen

Worum geht es den Klägern, also der Stadt Rheinstetten und der Bürgerinitiative? Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums Karlsruhe möchte im Zuge des Integrierten Rheinprogrammes einen Polder als Rückhalteraum bei Hochwasser schaffen.

Die Planungen für die rund 510 Hektar große Fläche laufen schon seit 2003. Im Gebiet gibt es zwei Dämme, den Damm XXV rheinseits und den sogenannten Tulla-Damm landseits hinter dem Federbach.

Das Land will den Damm XXV ganz neu und größer bauen. Land und BI drängen im Prinzip darauf, den bestehenden Damm zu belassen und durch Einpressung einer Spundwand zu ertüchtigen.

Denn mit der Verlegung und dem Neubau des Damms gehe die Abholzung von etwa 42 Hektar Waldfläche einher, kritisieren sie.

Ökologische Flutungen sind ein weiterer Streitpunkt

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch zu den geplanten ökologischen Flutungen und zur Definition von Auenlandschaft. Die Kläger sprechen sich vehement gegen ökologische Flutungen aus.

Diese sollen den Auenwald in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Nach Auffassung der Kläger richten die Flutungen aber „in unbegrenzter Art und Weise mehr Schaden an, als sie nutzen“, teilten die Stadt Rheinstetten und die Rechtsanwaltskanzlei Caemmerer Lenz in einer gemeinsamen Pressinformation mit.

Unter anderem fürchtet man Auswirkungen auf geschützte Gebiete und Arten wie Wasservögel, Zauneidechsen und Amphibien.

Warum und was hat zur Entscheidung geführt?
Sebastian Schrempp
Oberbürgermeister Rheinstetten

Die Kläger führen an, dass es nach Daten vom Pegel Maxau „seit über 100 Jahren keine Retention gegeben hätte“, so Jürgen Pinter von der BI-Paminaraum.

„Der Plan ist rechtswidrig. Warum und was hat zur Entscheidung geführt?“, fragt sich Rheinstettens Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU).

Er hofft auf eine „schnelle Begründung innerhalb von ein bis zwei Monaten, dann können wir sichten, was der Anlass für die Entscheidung des Gerichtes war“, so der OB.

„Im Moment hängen wir noch völlig in der Luft, hoffen aber, dass die kritisierten Punkte heilbar sind“. Schrempp könnte sich vorstellen, im Gespräch mit dem Land zu einem Vergleich zu kommen, „denn unser aller gemeinsames Ziel ist ja der Hochwasserschutz“.

Kanzlei: Nicht abschätzbar, inwieweit Planung geändert werden muss

Aussagen dazu, wie der VGH die einzelnen Themen bewertet, „sind mangels Vorlage einer Begründung noch nicht möglich“, heißt es in der Pressemitteilung von Stadt und Kanzlei.

Somit ließen sich auch noch keine Rückschlüsse und Folgerungen aus der Entscheidung ziehen. „Es lässt sich demnach derzeit noch nicht abschätzen, inwieweit die Vorhabenplanung geändert werden muss.“

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