Skip to main content

Keine Anzeichen im Vorfeld

Ermittlungen eingeleitet: Suizid in der JVA Karlsruhe

In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe ist in der Nacht zum Mittwoch ein 25-jähriger Insasse ums Leben gekommen. Polizei und Staatsanwaltschaft erklärten in einer gemeinsamen Pressemitteilung, es handele sich um einen Suizid. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

alt-426659
In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe ist in der Nacht zum Mittwoch ein 25-jähriger Insasse ums Leben gekommen. Foto: N/A
Bereits seit März 2018 war der ums Leben gekommene Mann aus Tunesien Insasse der JVA Karlsruhe. Er war eines sexuellen Übergriffs auf eine 30-jährige Frau verdächtig, wurde deswegen festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Tatort soll demnach die Landeserstaufnahmestelle Karlsruhe gewesen sein. Das Landgericht Karlsruhe sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Mann am 26. Januar zu einer Haftstrafe von drei Jahren. In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe sitzen Insassen in der Regel während ihrer Untersuchungshaft ein, verurteilte Straftäter werden auf andere Anstalten verteilt.

Verlegung war geplant

Nach Angaben eines Sprechers des baden-württembergischen Justizministeriums stand auch im Falle des 25-jährigen verstorbenen Häftlings eine Verlegung an. Auf eigenen Wunsch sei er allerdings nach dem Urteil zunächst noch im Karlsruher Gefängnis geblieben. „Eine gewisse Übergangszeit vom Urteil bis zur Verlegung ist schon allein aus organisatorischen Gründen nicht ungewöhnlich“, erklärte der Sprecher auf BNN-Anfrage.

Abschiedsbrief gefunden

Nach Informationen dieser Zeitung starb der Häftling infolge von Strangulation in seiner Zelle. Staatsanwaltschaft und Polizei erklärten gestern, einen Abschiedsbrief gefunden zu haben, über dessen Inhalt sie vorerst keine Angaben machten. Für den Selbstmord habe es im Vorfeld keine Anzeichen gegeben, erklärten die Behörden. Aus dem Justizministerium hieß es, der Insasse sei zuletzt am vergangenen Montag von der Anstaltsärztin untersucht worden. Diese habe keine Auffälligkeiten festgestellt.

"Suizid kann niemals zu 100 Prozent verhindert werden"

Der Sprecher des Ministeriums verwies auf hohe Sicherheitsstandards, mit denen Suizide in den Justizvollzugsanstalten verhindert werden sollen. Das Personal sei entsprechend geschult, „allerdings setzen die Grundrechte bei Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen Grenzen, intensive Maßnahmen sind nur in begründeten Ausnahmen möglich.“ Im konkreten Fall habe es nach derzeitigen Erkenntnissen dafür keine Grundlage gegeben. „Zu 100 Prozent kann ein Suizid in einem verfassungskonformen Vollzug niemals verhindert werden“, erklärte der Sprecher weiter.

Ermittlungsverfahren ist Routinevorgang

Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. „Das ist ein Routinevorgang, der bei jedem Todesfall eingeleitet wird“, hieß es. Auf ein wie auch immer geartetes Fremdverschulden deute derzeit nichts hin.
nach oben Zurück zum Seitenanfang