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Bundestag

Verein klagt gegen die Wahlrechtsreform am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Gegen die Wahlrechtsreform, die es ausschließt, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen in den Bundestag einziehen, hat der Verein „Mehr Demokratie“ vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Der Verein „Mehr Demokratie“ hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition eingelegt. Dahinter stünden 4242 Bürgerinnen und Bürger, teilte der Verein am Freitag in Berlin mit. Die Klage richtet sich gegen die in der Reform enthaltene Verschärfung der Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen.

Die Linke war 2021 besonders betroffen

Ab sofort können erfolgreiche Direktkandidatinnen und -kandidaten nur in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat. Die sogenannte Grundmandatsklausel wurde abgeschafft. Nach ihr kam eine Partei bislang auch dann in der Höhe ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag, wenn sie zwar unter der Fünf-Prozent-Hürde blieb, aber mindestens drei Direktmandate gewann. Dies betraf bei der Bundestagswahl 2021 die Linke. Sollte die nur in Bayern antretende CSU bei einer der nächsten Wahlen die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde reißen, verfielen alle ihre Direktmandate, die sie regelmäßig in fast allen Wahlkreisen holt.

„Diese harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten. Millionen von Wählerstimmen würden entwertet“, warnte Ralf-Uwe Beck, der Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie“. Die Zahl der Stimmen, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen, könnte sich von vier Millionen bei der Bundestagswahl 2021 auf künftig acht Millionen verdoppeln. Das kollidiere noch mehr als bisher schon mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien.

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