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Zweieinhalb Jahre Knast

Brettener prellt Schulfreund um 140.000 Euro

Zweieinhalb Jahre Knast sind die Quittung für eine dreiste Betrugsserie, bei der ein 48-jähriger Brettener einen alten Schulfreund über der Tisch gezogen hatte. In 34 Fällen nahm er dem gesundheitlich angeschlagenen Opfer insgesamt 140.000 Euro ab.

Am Amtsgericht Bruchsal fiel ein Urteil wegen sexueller Belästigung gegen einen jungen Polizeibeamten.
Am Amtsgericht Bruchsal fiel ein Urteil wegen sexueller Belästigung gegen einen jungen Polizeibeamten. Foto: pr

Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Doch es gab weder Bedauern noch eine Entschuldigung dafür, dass er seinen alten Schulkameraden ziemlich skrupellos um 140.000 Euro geprellt hatte. Die stärkste Gefühlsregung kam dann bei der Verkündung des Urteils: Sichtlich geschockt wirkte der 48-jährige gebürtige Mazedonier, als er erfuhr, dass er für seine dreiste Betrugsserie für zweieinhalb Jahre hinter Gitter muss.

Gut zwei Jahre lang hatte der arbeitslose Brettener seinem alten Schulfreund das Geld aus der Tasche gezogen. Mal waren es 500 Euro, dann 1.000, dann 5.000 oder 7.000, und schließlich auch schon mal 10.000 und sogar 20.000 Euro. Immer mit dem Versprechen, das Geld zurückzuzahlen, wenn seine Lebensgefährtin das Erbe ihres Vaters antritt. Der soll angeblich über Grundstücke in der Türkei verfügen, von einer Haselnussplantage in Mazedonien war auch die Rede. Doch der erhoffte Geldsegen stand wohl eher in den Sternen.

Einschränkungen ausgenutzt

Warum der Angeklagte, der beruflich nur eine abgebrochene Maler- und Lackiererausbildung vorzuweisen hatte und seit 1992 nach eigenen Angaben aufgrund einer Halswirbelsäulenoperation nur zeitweise arbeiten konnte, seinen alten Schulfreund derart über den Tisch ziehen konnte, ergibt sich aus dessen Biografie.

Der Geschädigte, ein 47-jähriger Brettener, war mit 20 Jahren an einer Hirnhautentzündung erkrankt und hatte bleibende Schäden erlitten. Seither ist er Rentner. Mit dem Gehstock betrat er den Großen Saal des Bruchsaler Amtsgerichts. Die Fragen des Vorsitzenden Richters Mathias Zinsius konnte er nur mit Mühe und stockend beantworten. Aus Gutmütigkeit habe er seinem alten Schulfreund, der ihn immer wieder um Geld bat, ausgeholfen. Allerdings immer in der Erwartung, es wiederzubekommen. Das sei so vereinbart gewesen, bestätigte auch der Angeklagte.

Spielschulden im Nacken

Als er merkte, dass der arglose und gesundheitlich angeschlagene Rentner ihm auf Anfragen ein ums andere Mal Geld von seinem Konto abhob, ergriff er die Gelegenheit immer häufiger, seine prekäre finanzielle Situation aufzubessern: 34 Betrugsfälle legte Staatsanwalt Adrian Hepworth dem Mazedonier zur Last.

Der hat mit seiner Lebensgefährtin zwei Kinder und wegen einer Spielsucht mindestens 80.000 Euro Schulden bei den falschen Leuten. Mehr als zwei Jahre lang marschierte der Angeklagte mit seinem Opfer zu dessen Bank, um sich Geld aushändigen zu lassen. Manchmal mehrmals in der Woche.

Die Geschichte flog auf, als die Familie des Geschädigten von der Sache erfuhr und dessen Konten genauer anschaute. Daraufhin wurde für den gesundheitlich beeinträchtigten Rentner ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Bis dahin war er voll geschäftsfähig und sehr sparsam mit seiner Rente umgegangen.

So war ein stattliches Vermögen zusammen gekommen, um das ihn sein alter Schulfreund komplett erleichtert hat. Ein Schock für den ohnehin gesundheitlich Angeschlagenen, der sich erst nach mehr als einem Jahr wieder von dem Vertrauensmissbrauch erholen konnte.

Betrug eingeräumt

Über seinen Verteidiger Stefan Rothenstein räumte der Angeklagte die Taten ein und führte als Erklärung seine desolate finanzielle Situation an. Doch zu tausend Prozent habe er alles wieder zurückzahlen wollen, behauptete er vor dem Bruchsaler Schöffengericht.

Auch weil sein Mandant keine Vorstrafen habe, halte er eine Gesamtstrafe von zwei Jahren für angemessen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, so der Verteidiger.

Keine Bewährung

Dem wollte das Gericht allerdings nicht folgen, das die Betrugsdelikte aufgrund ihrer hohen Zahl in die Rubrik „gewerbsmäßig“ einsortierte. „Sie haben die Naivität und die gesundheitlichen Einschränkungen ihres Opfers ausgenutzt und keine Rückerstattungen geleistet“, erklärte der Richter abschließend.

Die Chancen, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen und die „Schulden“ zu begleichen, schätzte das Gericht nicht allzu hoch ein.

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