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Täter bereut und trägt psychische Probleme vor

Nacktfotos von elfjährigem Mädchen: Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit für 20-Jährigen

Lässt sich der Angeklagte erneut mit Minderjährigen ein, wird es teuer werden, das kündigte der Richter des Brettener Amtsgerichts an.

Drei Nacktbilder hat der 20-Jährige von einem elfjährigen Mädchen geschickt bekommen.
Drei Nacktbilder hat der 20-Jährige von einem elfjährigen Mädchen geschickt bekommen. Foto: Silas Stein/dpa

Von Arnd Waidelich

Auf einen ganz einfachen Nenner brachte Verteidiger Frank Abele einen Vorgang, der seinen Mandanten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf die Anklagebank des Brettener Amtsgerichts brachte: Es sei unfassbar, welche Möglichkeiten das Internet heute schaffe und wie sie ausgenutzt werden. Er wundere sich, dass es so leicht sei, Leistungen zu erhalten. Sein Mandant hatte genauso eine Leistung erhalten. Die Leistung: Nacktfotos eines elfjährigen Mädchens.

Das ging tatsächlich scheinbar ganz einfach. Das Mädchen habe ihn über WhatsApp kontaktiert, berichtete der zur Tatzeit 20-jährige Brettener. Er habe danach, so gestand er, das Mädchen drei Mal aufgefordert, ihm auf diesem Weg weitere Nacktfotos zu schicken. Das geschah dann in wechselnden Varianten mal oben ohne, mal ganz nackt. Wie die Sache schließlich bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft landete, wurde während der Verhandlung nicht offenkundig und auf Nachfrage nicht offenbart.

Wiederholung wird teurer

Die Folgen der „Leistung“ waren auf jeden Fall gravierend. Genau 2.000 Euro werden die Nacktfotos kosten, zahlbar in fünf Monatsraten an eine gemeinnützige Organisation. Die Höhe der Strafe solle eine deutliche Mahnung sein, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten nicht vergesse. „Wenn eine Wiederholung rauskommen würde, wird ihnen das sehr weh tun“, kündigte Richter Fabian Weisse an, verbunden mit der Aufforderung: „Ich will sie hier nie mehr sehen.“

Fällig sind außerdem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen zweier Monate, so lautete das Urteil des Richters, der sich beeindruckt zeigte von der Reue. Er blieb damit deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Kaindl, der 4.500 Euro beantragt hatte. Strafmildernd schätzte Kaindl ein, dass der Angeklagte zum ersten Mal vor Gericht stehe und der Geschädigten mit seinem Geständnis erspart habe, vor Gericht aussagen zu müssen.

„Deutlich überzogen“ bezeichnete das Verteidiger Frank Abele und empfand die Forderung des Staatsanwalts als eine „ganz erhebliche Hypothek“, die man dem jungen Mann nicht mit auf den Weg geben dürfe. Einig war sich das Juristentrio, dass der Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte. Mildernde Umstände sahen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger überdies darin, dass der damals 20-Jährige sich in einer Ausnahmesituation befunden habe.

Täter mit problematischer Kindheit

In einer Brettener Pflegefamilie wohnend, so schilderte dieser selbst, habe er zu jener Zeit in einer Bruchsaler Klinik gelegen und mit psychiatrischer Behandlung versucht, ein traumatisches Ereignis seiner Kindheit zu bewältigen, das ihn eingeholt habe. Dass im Alter von zwei Jahren ihn seine leibliche Mutter verlassen habe, habe er nie verwunden. Es gebe erhebliche Schädigungen dadurch, dass sie keinen Kontakt mit ihm haben wolle.

In seinem Leben sei auch sonst viel schief gelaufen. Das alles habe ihn so sehr beschäftigt, dass er psychiatrische Begleitung gebraucht habe. Der Behandlung in Bruchsal sei eine weitere in Hirsau gefolgt. Eine weitere ambulante Therapie bei einem Brettener Psychiater sei erfolgreich abgeschlossen. Die Tat bereue er sehr, meinte er und entschuldigte sich.

Ein von Fabian Weisse teilweise zitiertes psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass der Angeklagte mittlerweile als stabil eingeschätzt werden könne. Der Psychiater habe es auch nicht für notwendig gefunden, eine Langzeittherapie folgen zu lassen.

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