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Ausbau des innerstädtischen Radwegnetzes

Radfahrer haben auf der Friedrichstraße in Bretten Vorfahrt

Radfahrer erhalten nun auf der Friedrichstraße in Bretten Vorrang. Die Stadt hat diese Straße deswegen umgewidmet, um das Radfahren in der Stadt attraktiver zu machen.

Vier Personen und ein Fahrrad auf der Straße.
Radfahrer bevorrechtigt: Achim Kleinhans und Rainer Andres, Bürgermeister Michael Nöltner und Oberbürgermeister Martin Wolff (von links) bei der Freigabe der Friedrichstraße als Fahrradstraße. Foto: Susanne Maske/Stadt Bretten

Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler) hatte es bei seiner Neujahrsansprache 2020 angekündigt: Die Friedrichstraße sollte Fahrradstraße werden. Damit wolle man den im Mobilitätskonzept formulierten Zielen nachkommen, die einen Ausbau der Radwege und die Reduktion des innerstädtischen Kraftfahrzeugverkehrs vorsehen.

Gemeinsam mit Bürgermeister Michael Nöltner (CDU) und Mitarbeitern des Ordnungsamtes hat Wolff die neue Fahrradstraße freigegeben „Damit haben wir einen weiteren Teil einer durchgängigen Ost-West-Verbindung für den Radverkehr geschaffen und machen das Radfahren in der Stadt attraktiver“, sagte der OB.

Um den Verkehr in der Pforzheimer Straße zu beruhigen und im Gegenzug die Radroute attraktiver zu machen, wurde an der Kreuzung Pforzheimer Straße und Friedrichstraße auf Höhe der Bäckerei Leonhard die Vorfahrt geändert: Zukünftig hat der Verkehr auf der Friedrichstraße Vorfahrt. Außerdem ist die Fahrradstraße ab der Einmündung Georg-Wörner-Straße durchgehend bevorrechtigt, heißt es in der Mitteilung der Rathausverwaltung.

Straße für Radverkehr, Anlieger und E-Scooter

Als Fahrradstraße ist die Friedrichstraße nun grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten. Lediglich Anlieger mit ihren Kraftfahrzeugen sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter dürfen die Friedrichstraße noch befahren.

Reiner Durchfahrtsverkehr mit Kraftfahrzeugen ohne Ziel oder Start in der Friedrichstraße ist verboten. Wer aus der Bessergasse oder Pfluggasse nur über die Friedrichstraße ausfahren kann, gilt auch als Anlieger.

Auf der Fahrradstraße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Führer von Kraftfahrzeugen müssen besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit reduzieren – der Radverkehr dürfe weder gefährdet noch behindert werden.

Flankierend wurde in der Pforzheimer Straße zwischen Unterer Kirchgasse und Friedrichstraße ein Radfahrstreifen für die Fahrtrichtung Nord eingerichtet, damit die Radroute in beiden Richtungen durchgängig ist.

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