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Angeklagter bestreitet die Tat

Prozess am Amtsgericht Bruchsal: 40-Jähriger soll Stieftochter missbraucht haben

Ein 40-jähriger Mann wird beschuldigt, seine Stieftochter durch Berührungen sexuell missbraucht zu haben. Er steht in Bruchsal vor Gericht. Die Vorwürfe betrachtet er als Rache seiner Ex-Frau.

barockes Gebäude
Das Amtsgericht Bruchsal: Dort muss sich ein 40-jähriger Mann verantworten, weil er seine Stieftochter missbraucht haben soll, als er im Raum Bretten wohnte. Foto: Thomas Liebscher

Die vermeintlichen Taten liegen bereits sieben und neun Jahre zurück. Ein heute 40-jähriger Mann soll seine Stieftochter im Intimbereich berührt und weitere Handlungen begangen haben, die als schwerer sexueller Missbrauch gelten, denn das Mädchen war damals unter 14 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft hat nun am Amtsgericht Bruchsal Anklage wegen dreier Fälle aus den Jahren 2012 und 2014 erhoben. Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Mathias Zinsius erklärte sich der Angeklagte bereit auszusagen.

Verteidiger Uwe Kirsch fasst die Haltung seines Mandanten so zusammen: „Er sagt, er hat das alles nicht getan.“

Aus Sicht des Beschuldigten handelt es sich bei den Vorwürfen um Rache seiner ehemaligen Frau, weil er drei Monate nach seiner Haftentlassung 2018 eine neue Partnerin fand. Heute lebt der Mann in Baden-Baden.

Zur Zeit der vermeintlichen Taten wohnte er mit seiner Ex-Frau, der Stieftochter und einem kleinen gemeinsamen Sohn im Raum Bretten.

Anwalt zweifelt an Glaubwürdigkeit der Vorwürfe

Wie im Verfahrensablauf üblich, äußerten sich zunächst der Angeklagte und sein Anwalt. Wobei es noch nicht um die Geschehnisse zur Tatzeit ging, sondern um die Familienverhältnisse bis heute.

Der Anwalt brachte einen neuen Aspekt ins Spiel und legte dazu ein Gutachten vor. Das stammt aus dem Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn des einstigen Paares. Die Mutter beschuldigte den Ex-Partner, den Sohn geschlagen zu haben.

Laut Gutachten war jedoch nicht der Vater, sondern die Mutter gewalttätig. Deshalb, so Anwalt Kirsch, zweifle er die Glaubwürdigkeit der Mutter als Zeugin im Missbrauchsprozess an. Zudem habe sie noch vor Kurzem den inzwischen elfjährigen Sohn gegen den Anklagten manipuliert.

In einem Telefongespräch drohte er seinem Vater, die Polizei zu rufen, wenn dieser den Kontakt nicht abbreche. Das im Handy gespeicherte Gespräch wurde vom Gericht angehört.

Prozess wird ohne Zeugenvernehmung abgebrochen

Die Argumentation des Angeklagten gipfelte im Satz: „Die Frau hat mir versprochen, alles zurückzunehmen, wenn ich zu ihr zurückkehre.“ Angesichts dieser neuen Erkenntnisse schloss Staatsanwältin Lisa Schmeck den Einfluss der Mutter auf die Aussagen der Tochter zum Missbrauch nicht aus. Dies müsse geprüft werden, sagte sie.

Auch könnten weitere Zeugen hilfreich sein, beispielsweise der Vater des vermeintlich missbrauchten Mädchens. Der hatte damals zusammen mit allen Beteiligten in einer Wohnung gewohnt.

Das alles hatte zur Folge, dass Richter Mathias Zinsius auf die Zeugenvernehmungen verzichtete und die Verhandlung abbrach. Der Prozess wird neu terminiert.

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