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In Mitarbeiterraum eines Marktes eingedrungen

Neun Monate Bewährungsstrafe für Diebstähle in Bruchsal

Der 36-jährige Angeklagte vor dem Bruchsaler Amtsgericht hatte schon einiges auf dem Kerbholz. Nach bisher 24 Einträgen im Bundeszentralregister stand er am Dienstag wegen Diebstahl in vier Fällen erneut vor Gericht.

barockes Gebäude
Richterin Regina Hintermayer verurteilte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Haftstrafe. Foto: Thomas Liebscher

Richterin Regina Hintermayer verurteilte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Haftstrafe. Diese ist auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, 80 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit leisten sowie eine Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Anfang April 2021 Handys und Geldbeutel mit rund 100 Euro von vier Angestellten aus dem Personalraum eines Bruchsaler Lebensmittelladens entwendet zu haben.

Der 36-Jährige hat bereits eine Drogentherapie hinter sich. Nach eigener Aussage war er zum Zeitpunkt der Straftat clean. Dennoch habe er an diesem Tag zwei bis drei Flaschen Bier getrunken sowie mehrere Tabletten eines Schlafmittels eingenommen. Deshalb könne er sich an nichts mehr erinnern.

Richterin geht davon aus, dass Täter enthemmt war

Die als Zeuginnen geladenen Angestellten des Geschäfts bestätigten ein torkelndes, rauschhaftes Verhalten des Angeklagten. Richterin Regina Hintermayer ging deshalb in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass der Täter zumindest enthemmt war.

Die Polizei war durch die Ortungsfunktion eines der gestohlenen Mobiltelefone auf die Spur des Angeklagten gekommen. In dessen Wohnung war zunächst nur sein Bruder. Kaum eine Stunde später verständigte der Angeklagte die Polizei. Er sagte, dass er zwei Handys zurückgeben möchte. Das Bargeld und die Portemonnaies seien jedoch verschwunden.

Nach Aussage des Polizisten hinterließ Mann einen offenen, zugänglichen Eindruck. Ein Alkoholtest am Abend sei negativ ausgefallen. Eine der Beschäftigten nahm später Kontakt mit dem Täter auf.

Der Mann habe ihr als Schadensersatz 200 Euro gegeben. Entwendet habe er von ihr rund 50 Euro. Die anderen Geschädigten hätten auf eine Wiedergutmachung verzichtet. Die Richterin bezeichnete das Verhalten des Angeklagten in diesem Punkt als mutig.

In ihrem Plädoyer forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung und 80 Arbeitsstunden wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Sie sprach von einem heftigen Rückfall des einst drogenabhängigen Mannes und plädierte für ein Drogenscreening auf eigene Kosten.

Dem stimmte Richterin Regina Hintermayer zu. Sie verurteilte ihn zu sechs solcher Tests. Sie pflichtete aber Strafverteidiger Gerald Ruf bei, dass der Diebstahl nicht gewerbsmäßig, sondern allenfalls gewohnheitsmäßig sei.

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