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Urteil vor einer Woche

Philippsburger Mordprozess: Wer legt noch kurz vor Fristende Revision ein?

Zwölf Jahre muss der Philippsburger Mann ins Gefängnis, der seine Frau mit 26 Messerstichen getötet hat. An diesem Freitag endet die Frist, dann könnte das Urteil rechtskräftig werden.

In einem großen Indizienprozess am Landgericht musste sich ein Philippsburger verantworten. Bis an diesem Freitag um Mitternacht hat sein Verteidiger Marvin Schroth (rechts) noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.
In einem großen Indizienprozess am Landgericht musste sich ein Philippsburger verantworten. Bis an diesem Freitag um Mitternacht hat sein Verteidiger Marvin Schroth (rechts) noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Foto: Uli Deck picture/dpa/Archivfoto

An diesem Freitag um Mitternacht könnte der 37-jährige Philippsburger rechtskräftig verurteilt sein. Denn da endet die Frist, in der einer der Prozessbeteiligten in Revision gehen könnte.

Vor genau einer Woche wurde der Mann vor dem Landgericht Karlsruhe für die brutale Tötung seiner Frau mit 26 Messerstichen zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es nach einem aufwendigen Indizienprozess als erwiesen an, dass S. das 36-jährige Opfer am frühen Nachmittag des 18. März 2023 im gemeinsamen Haus in Philippsburg getötet hat.

Zwei kleine Kinder sind seither Halbwaisen. Indizien für einen Mord sahen die Richter allerdings nicht.

Mordprozess Philippsburg: Staatsanwaltschaft legt keine Revision ein

„Wir legen keine Revision ein“, bekundete die Staatsanwaltschaft an diesem Freitag auf Anfrage dieser Redaktion. Eigentlich war Oberstaatsanwältin Ilona Finger davon ausgegangen, dass der Angeklagte seine Frau aus niedrigen Beweggründen ermordet hat.

Dieser Argumentation war das Gericht allerdings nicht gefolgt. Es hätte zur Folge gehabt, dass der Philippsburger wohl eine lebenslange Haftstrafe hätte antreten müssen.

Der Anwalt des Nebenklägers, der Vater des Opfers, Alexander Klepzig, will sich auf Anfrage dieser Redaktion nicht dazu äußern. Marvin Schroth, der Verteidiger des Verurteilten, hatte gegenüber dieser Redaktion zuletzt in Aussicht gestellt, das Urteil wohl nicht anzufechten. Aber auch er hat theoretisch noch bis 0 Uhr Zeit, sich das anders zu überlegen.

Bleibt noch die Nebenklage-Vertreterin der Mutter des Opfers. Die war an diesem Freitag noch nicht zu erreichen.

Bundesgerichtshof müsste Urteil auf Rechtsfehler prüfen

Kommt es zur Revision, so ist zunächst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zuge. Der muss prüfen, ob Rechtsfehler begangen wurden. Wäre dem so, geht der Fall vermutlich zurück ans Landgericht und wird dort neu verhandelt.

Dies geschah zuletzt etwa beim Urteil über die beiden Brüder, von denen einer einen wehrlosen Mann in Waghäusel vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte. Der Mann hatte nur knapp überlebt.

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