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Getötete Mutter

Bis das Urteil im Philippsburger Prozess rechtskräftig wird, könnte es noch Monate dauern

Der wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilte Ehemann hat Revision eingelegt. Nun prüft der Bundesgerichtshof das Urteil. Allerdings nicht sofort.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der BGH in Karlsruhe prüft das Urteil im Philippsburger Prozess auf Rechtsfehler. Bis eine Entscheidung fällt, dauert es voraussichtlich noch mehrere Monate. Foto: Uli Deck/dpa

Nach dem Prozess um die getötete Mutter kehrt in Philippsburg noch keine Ruhe ein. Bis das Urteil rechtskräftig wird, könnte es noch mehrere Monate dauern, wie der Sprecher des Karlsruher Landgerichts Tobias Spirgath auf Anfrage mitteilte.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fechten Urteil nicht an

Marvin Schroth, der Verteidiger des 37-jährigen S., hatte am Freitag, wenige Stunden vor Ablauf der Frist, Revision gegen das Urteil eingelegt. Warum, ist noch offen. Er war für die Redaktion bislang nicht erreichbar.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten dagegen nach Angaben des Landgerichts bis zum Fristende am Freitag um Mitternacht keine Revision ein.

Das Gericht hatte den Ehemann der Getöteten wegen Totschlags an seiner Frau und Mutter seiner beiden Kinder zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez-Hermosilla sah es nach zehn Tagen Verhandlung in einem zähen Indizienprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer am 18. März mit 26 Messerstichen im eigenen Haus in Philippsburg niedergestreckt hat.

Nun ist die nächste Instanz am Zug: der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er hat die Aufgabe, das Urteil auf Rechtsfehler zu prüfen. Das können Fehler bei der Würdigung von Beweisen, bei der Zumessung der Strafe oder im Verfahren selbst sein.

Verteidiger hat einen Monat Zeit für Begründung der Revision

Bevor der BGH eine Entscheidung trifft, stehen aber zunächst andere Schritte an: Die Strafkammer des Schwurgerichts hat mehrere Wochen Zeit, um eine schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen. Der Verteidiger des Angeklagten hat einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen.

Diese Revisionsbegründung wird dann der Staatsanwaltschaft und den Nebenklagevertretern zugestellt. Die Gegenseite hat daraufhin eine Woche Zeit, um eine Gegenerklärung abzugeben. Danach gehen alle Akten des Falls an den Bundesgerichtshof.

Dort prüfen die Richter das Urteil. Meistens läuft das rein schriftlich ab. Hat die Revision Erfolg, geht der Fall vermutlich zurück ans Landgericht.

Es bleibt bei maximal zwölf Jahren Haft für den Philippsburger

Dort wird dann erneut verhandelt, allerdings mit anderen Richtern. Generell gilt: Wenn nur der Verurteilte beziehungsweise sein Verteidiger Revision einlegt, darf das Urteil sich aus seiner Sicht nicht verschlechtern.

Es bleibt also bei maximal zwölf Jahren Haft für den Philippsburger. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, sitzt er weiterhin in Karlsruhe in der Untersuchungshaft. Danach könnte es für ihn in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal gehen.

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