Das Urteil im Phillipsburger Mordprozess ist gefallen: Am Freitagvormittag verurteilte das Landgericht Karlsruhe den 37-jährigen S. wegen Totschlags an seiner Ehefrau und Mutter seiner beiden kleinen Kinder zu zwölf Jahren Gefängnis.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass S. das 36-jährige Opfer am frühen Nachmittag des 18. März 2023 mit 26 Messerstichen im eigenen Haus in Philippsburg getötet hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und der Verteidiger äußerten sich nach dem Urteil nicht dazu, ob sie Revision einlegen wollen.
Philippsburger Mordprozess: Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert. Sie war überzeugt, dass S. seine Frau getötet hat, weil er freie Bahn für seine Geliebte haben wollte.
Gleichzeitig habe er verhindern wollen, durch eine Trennung von seiner Frau seine Kinder, sein Haus, seinen Lebensstandard und die Anerkennung in seinem sozialen Umfeld zu verlieren. Die Nebenklagevertretung hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Die Verteidigung hatte Restzweifel an der Schuld des Angeklagten angeführt. Verteidiger Marvin Schroth hatte die Tat zudem nicht als Mord eingestuft, weil aus seiner Sicht keine Mordmerkmale erfüllt seien.
Monatelang hatten Ermittler und das Gericht versucht, der Wahrheit durch Indizien näherzukommen: etwa durch Handy-Bewegungsdaten, Daten der Fitnessuhr des Opfers, einer Gesundheits-App und Chat-Protokollen.
Zehn Verhandlungstage beim großen Indizienprozess in Karlsruhe
In zehn Verhandlungstagen hatten fünf Richter des Schwurgerichts um den Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez Hermosilla versucht, das Geschehen zu rekonstruieren. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt weder gestanden noch abgestritten.
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Der Prozess war auf riesiges Interesse gestoßen. Angehörige, Freunde und Bekannte des Ehepaars verfolgten die Verhandlung im Publikum.
Die rund 100 Plätze im Schwurgerichtssaal waren an vielen Verhandlungstagen voll belegt, teilweise musste das Gericht Zuschauer abweisen.