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Bruchsaler muss Strafe zahlen

Polizei-Kollegin begrapscht

Einen jungen Polizisten hat das Amtsgericht Bruchsal wegen sexueller Belästigung einer Kollegin verurteilt: Angeklagt waren zwei Handlungen, zu beweisen war eine und so muss der 25-Jährige nun 1 600 Euro Geldstrafe bezahlen.

Am Amtsgericht Bruchsal fiel ein Urteil wegen sexueller Belästigung gegen einen jungen Polizeibeamten.
Am Amtsgericht Bruchsal fiel ein Urteil wegen sexueller Belästigung gegen einen jungen Polizeibeamten. Foto: pr

„Ein Fest wie viele. Es wurde getanzt, getrunken, klar“, sagten Zeugen. Nicht wie andere verlief im Mai 2018 der Einstand neuer Beamter bei der Bereitschaftspolizei Bruchsal für eine 23-Jährige. Ein Kollege, 25 Jahre, war angeklagt, ihre Hand in seine Hose gesteckt und ihr, als sie ihn wegschubste und gehen wollte, von hinten in den Schritt gegriffen zu haben. Das Amtsgericht Bruchsal verurteilte ihn wegen

sexueller Belästigung - allerdings allein wegen der zweiten Tat.

„Keine ausreichenden objektiven Fakten" sah es dagegen, "die zur Überzeugung des Gerichts bezüglich der ersten Handlung geführt hätten“, so Richter Mathias Zinsius. Er fügte an, das heiße nicht, er zweifle an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau.

1 600 Euro Geldstrafe verhängt

Der 25-Jährige war bislang nicht vorbestraft und muss nun 1 600 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Disziplinarverfahren lag auf Eis bis zur Entscheidung am Donnerstag vor dem Amtsgericht Bruchsal. Er wurde damals zügig versetzt, sie – gegen den Rat der Gleichstellungsbeauftragten der Polizei – erst Wochen später, als die „Lagerbildung zwischen denen, die ihr und denen, die ihm glaubten, den Frieden im Zug gefährdete“, so ein Vorgesetzter.

Umringt von Männern

Früh am Abend schon, berichtete die 23-Jährige, sei sie von vielen Kameraden umringt worden, im Flur. „Einer schrie, jetzt ist sie Single, jetzt ist sie Single, jetzt könnt ihr’s machen.“ Und sie sei bei diesem Geschehen vor dem eigentlichen Tatvorwurf, das aber die Stimmung deutlich vor Augen brachte, von mehreren berührt worden - „wenn auch nicht strafrechtlich relevant", sagte sie achselzuckend. "Unangenehm war mir das trotzdem. Ich fühlte mich bedrängt“, setzte sie fort. Entschuldigt habe sich nur der Rufer, als er bemerkte, wie verstört sie war.

Ich war geschockt

Später, sagte eine Zeugin, habe sich die 23-Jährige dem Angeklagten „an den Hals gehängt“. Ein anderer: „Er küsste sie“, beim Tanzen. „Es ging locker zu“, sagte ein Weiterer. Sie wollte etwas zum Trinken aus ihrem Bereitschaftszimmer holen. Er folgte. Dann waren beide allein. „Eine Minute vielleicht“, sagte er, der jeden Vorwurf bestritt. „Das ging so schnell. Ich war geschockt“, sagte sie und wiederholte vor Gericht unter Tränen, was sie schon am Tatabend zwei Freundinnen, dann dem Gruppen- und dem Zugführer sowie weiteren Personen in der Polizeihierarchie und später zudem noch der Kripo erzählen musste: „Er sagte, stell dich nicht so an. So eine Chance kriegst du nicht wieder. So einen wie mich kriegst du nicht wieder.“

Als die Zimmergenossin der 23-Jährigen hereinkam, war es schon vorbei. Sie sah nichts, sagte sie aus. Eine Kollegin habe vom Gang aus gesehen, dass der Angeklagte ein Glas hielt. Wie sollte er da – so der Verteidiger – die Hose öffnen und zugleich ihre Hand packen können. Eine andere sah „ihren Blick, als sei etwas passiert“, als die 23-Jährige das Zimmer verließ und sie sah ihre Ausweichbewegung mit der Hüfte. „Ich zuckte weg, als er mir zwischen die Beine griff“, so das Opfer.

Und während die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf bestätigt sah, forderte der Verteidiger Freispruch. Das Gericht folgte beiden jeweils in Teilen, je nach Beweislage - nach fehlenden und gegebenen Beweisen.

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