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Bohrungen in Waghäusel

Bohrungen in Waghäusel: Gegner der Tiefengeothermie stellen sich gegen den Gemeinderatsbeschluss

Die Gemeinde hat das Bürgerbegehren der IG aus formalen Gründen abgelehnt. Jetzt widerlege die Anwaltskanzlei, die schon das Bürgerbegehren ausgearbeitet habe, die Haltung der Stadt, so eine Mitteilung der IG.

Ein Mitarbeiter überprüft am 24.10.2012 in Insheim (Rheinland-Pfalz) in einem Geothermiekraftwerk eine Pumpvorrichtung. Das Kraftwerk in der Südpfalz kann bis zu fünf Megawatt Strom erzeugen. Genutzt wird rund 160 Grad heißes Thermalwasser aus über dreitausend Meter Tiefe. Foto: Uwe Anspach/dpa (zu dpa-Korr "Neuer Anlauf in der Pfalz: Geothermie-Kraftwerk geht ans Netz" vom 01.11.2012) ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Geothermiekraftwerk: Das Werk im südpfälzischen Insheim erzeugt aus rund 160 Grad heißem Thermalwasser aus über dreitausend Metern Tiefe Strom. Archivfoto: Foto: Uwe Anspach picture alliance / dpa

Gegen den Beschluss des Waghäuseler Gemeinderats will die Interessengemeinschaft (IG) Tiefengeothermie Widerspruch einlegen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der IG hervor.

Mehrheitlich hatte der Gemeinderat das von der IG initiierte Bürgerbegehren „Kein Tiefengeothermiekraftwerk in Waghäusel“ aus formalen Gründen abgelehnt, wie es in der Sitzung hieß.

In der BNN-Berichterstattung über die Ablehnung war fälschlicherweise von der Bürgerinitiative (BI) geschrieben worden. Es handelt sich aber um die Anstrengung der IG Tiefengeothermie.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Zwischen ihr und der Stadt gebe es eine gänzlich unterschiedliche Rechtsauffassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, heißt es in einer Pressemitteilung der IG weiter.

Sie hatte 2.600 Unterschriften gesammelt. Damit wollte man verhindern, dass die Stadt eigene Grundstücke für ein aus Sicht der IG „gefahrenträchtiges Tiefengeothermie-Projekt ganz in der Nähe der Wohnbebauung dem Investor zur Verfügung stellt“. Nötig waren für ein Bürgerbegehren nur 1.100 Unterschriften.

„Wir haben fest damit gerechnet, dass uns die Stadt etliche Probleme machen wird“, bekundet die IG. Das Bürgerbegehren sei von einer renommierten Anwaltskanzlei ausgearbeitet worden. Dieses widerlege explizit in einem achtseitigen Schreiben an die Stadt deren Haltung.

Nun wolle man Widerspruch gegen die Entscheidung des Rats einlegen und bei Bedarf eine sogenannte Verpflichtungsklage erheben lassen. Mit der ersatzweisen Überlegung im Gemeinderat, dass eventuell die Stadt selbst ein Bürgerbegehren mit Zweidrittelmehrheit beschließt, seien die Verantwortlichen nicht einverstanden.

Nähme die Stadtverwaltung diese Alternative selbst in die Hand, würde die Formulierung des Bürgerbegehrens, die Darstellung des Pro und Kontra, die Art der Durchführung und das zeitliche Prozedere zu Bedingungen erfolgen, worauf die IG keinen Einfluss mehr habe.

In ihrer Stellungnahme beantworteten die Vertrauenspersonen der IG, Karin Rother-Linowski, Christina Friedrich und Andrea Fischer, auch die Frage: Was geschieht bei einer Nichtzulässigkeit, einer Ablehnung des Bürgerbegehrens? „Die Bürgerinitiative bleibt bestehen, ein Rechtsstreit kommt in Gang, der Ärger in der Bevölkerung steigert sich enorm, die Unzufriedenheit nimmt weiter zu, die Kommunalwahl 2024 steht vor der Tür – und wir mobilisieren“, heißt es wörtlich.

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