Skip to main content

Gutachten zu Geothermie

Geothermie in Graben-Neudorf: Lagerung von 80 Tonnen Gas für Kraftwerk erwartet

Die Deutsche Erdwärme will in Graben-Neudorf ein Geothermie-Kraftwerk realisieren. Nun hat die Gemeindeverwaltung Stellung zu einem Gutachten bezogen und kritisiert dabei das Land Baden-Württemberg.

Sicht von oben auf den Bohrplatz: In Graben-Neudorf will das Unternehmen Deutsche Erdwärme Geothermie nutzbar machen. Auf der Tagesordnung des Gemeinderates stand nun der Immissionsschutz.
Sicht von oben auf den Bohrplatz: In Graben-Neudorf will das Unternehmen Deutsche Erdwärme Geothermie nutzbar machen. Auf der Tagesordnung des Gemeinderates stand nun der Immissionsschutz. Foto: Wolfgang Schuster

Klare Ansagen zum Waldausgleich, zu Verkehr und Lärm hat am Montagabend die Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf beim Thema Geothermie-Kraftwerk gemacht. In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es um Immissionschutz, also die Abwehr von Lärm und Verunreinigungen auf Mensch und Umwelt.

Die Deutsche Erdwärme hat zum Betrieb des geplanten Kraftwerks eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung beantragt. Doch wie Bürgermeister Christian Eheim (SPD) im Gemeinderat erläuterte, wird die Gemeinde in dieser Angelegenheit lediglich angehört. Zuständige Behörde bei dem Verfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Dieses hatte um Stellungnahme gebeten. In ihrem Statement machte die Gemeinde noch einmal deutlich, dass Geothermie Chancen und Risiken habe und dass letztere von den zuständigen Genehmigungsbehörden zu minimieren seien.

Verwendung von Gasen

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe auf BNN-Anfrage mitteilt, gibt es beim geplanten Geothermiekraftwerk Anlagenteile zur Stromerzeugung, die sich oberirdisch befinden und wegen der Verwendung der Gase Isobutan oder n-Butan als Übertragungsmedien der Wärme aus der Tiefe einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Ab Lagermengen von 30 Tonnen – wie in diesem Fall – sei ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nötig. Die Deutsche Erwärme rechnet auf Anfrage dieser Zeitung zurzeit sogar mit einer Menge von 80 Tonnen.

Das ganze Verfahren ist mehr als nur Wald, Lärm und Verkehr.
Anja Göttsche, BI Graben-Neudorf/Waghäusel

Diese Lagerung sieht die Bürgerinitiative (BI) Graben-Neudorf/Waghäusel mehr als kritisch. „Das ganze Verfahren ist mehr als nur Wald, Lärm und Verkehr“, sagt BI-Sprecherin Anja Göttsche.

Das Land hat seinen eigenen Wald abholzen lassen.
Christian Eheim, Bürgermeister

In ihrer Stellungnahme rügt die Gemeinde das Land Baden-Württemberg, weil es der Rodung der Waldfläche für das Projekt zugestimmt habe, ohne eine Ausgleichsfläche zu benennen. Ein Punkt, den auch Anja Göttsche in der Fragestunde aufnahm. Die Gemeindeverwaltung möchte, dass ein landeseigenes Grundstück in räumlicher Nähe zur Wiederaufforstung zur Verfügung gestellt wird.

Wie Christian Eheim erklärte, gebe es in der Nähe des Kohlplattenschlags Flächen, die man der Deutschen Erdwärme und dem Land bereits vorgeschlagen habe. „Das Land hat seinen eigenen Wald abholzen lassen. Deshalb ist es folgerichtig, dass das Land auch Ausgleichsflächen für die Wiederaufforstung bereitstellt“, so der Rathauschef.

Noch keine Ausgleichsflächen benannt

Bisher ist die Waldumwandlung, also die Rodung für das Projekt, nur vorläufig. Im konkreten Fall heißt das: Ist dort das Potenzial für die Nutzung von Geothermie nicht gegeben, muss man wieder aufforsten.

Sollte die Deutschen Erdwärme nun eine zeitlich unbefristete Waldumwandlung beantragen, die auch auf die Fläche für das oberirdische Kraftwerk ausgeweitet wird, so verlangt die Gemeinde, diesen Antrag abzulehnen, wenn konkrete Ausgleichsmaßnahmen oder eine konkrete Ausgleichsfläche noch nicht benannt sind.

Man denke daran, die gerodete Fläche in der Nähe des Kohlplattenschlags auszugleichen, wie Ron Zippelius, Sprecher der Deutschen Erdwärme, erklärte. Das Unternehmen möchte diesbezüglich auf das Land zugehen. Allerdings habe man noch keine konkrete Fläche ausgemacht. Im dortigen Naturraum sei es schwierig, an Wiederaufforstungsflächen zu kommen. Die Deutsche Erdwärme setze auch auf private Eigentümer.

Lärm ist ein weiterer Punkt, den die Gemeinde thematisiert. So sollen nach ihrer Vorstellung auch Bereiche im Wohngebiet „Mitte-Ost IV“ auf Auswirkungen untersucht werden. Zudem wird gefordert, nachdem das Kraftwerk in Betrieb ist, alle sechs Monate an allen kritischen Immissionsorten den Schallpegel zu messen, um sicherzustellen, dass der nächtliche Richtwert nicht überschritten wird.

Zudem fordert sie halbjährliche Messungen im Inneren der vom Lärm am stärksten betroffenen Aufenthaltsräume der Wohngebäude. Und, falls nötig, zusätzliche Schutzvorkehrungen gegen tieffrequenten Lärm. Das sind Geräusche mit einem vorherrschenden Frequenzanteil unterhalb von 100 Hertz, die laut Landesanstalt für Umwelt erhebliche Belästigungen darstellen können.

Eine andere Forderung betrifft die Anfahrt während der Bauphase und den Betrieb der Anlage. Diese soll lediglich über die Anbindung der Ernst-Blickle-Straße an die Bundesstraßen 35 und 36 laufen. Die Gemeinde Graben-Neudorf wartet nun auf die Stellungnahme des Regierungspräsdiums zu ihren Forderungen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang