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Adventskranz ist tabu

Absolutes Kerzenverbot in allen Bruchsaler Schulen: Nimmt der Brandschutz überhand?

Der Brandschutzbeauftragte der Feuerwehr Bruchsal, Martin Schleicher, findet klare Worte. Ja, die Regeln im Advent, was offenes Kerzenlicht oder Christbäume angeht, sind streng. Deswegen gibt es an Schulen auch ein absolutes Kerzenverbot. Aber ist das wirklich notwendig?

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Adventskränze mit echten Kerzen sind in der Schule ein Tabu. Dafür gibt es welche, mit LED-Lichtern. Foto: N/A

Der Brandschutzbeauftragte der Feuerwehr Bruchsal, Martin Schleicher, findet klare Worte. Ja, die Regeln im Advent, was offenes Kerzenlicht oder Christbäume angeht, sind streng. Aber muss das wirklich sein?

Wenn er und seine Kameraden sich den Weihnachtsbaum im Bruchsaler Rathaus anschauen, geht es selten um die geschmackvolle Farbe der Kugeln oder den schönen Wuchs. Es geht um die Brandschutzklasse: Ist der Baum – aktuell ein Exemplar aus Plastik – schwer entflammbar? Erst wenn das geklärt ist, ist die Feuerwehr beruhigt.

„Für alle städtischen Gebäude gelten Regeln zur Brandverhütung“, so Schleicher. Das umfasst beispielsweise ein generelles Rauchverbot. Einleuchtend. Auch das Hantieren mit offenem Feuer ist untersagt. Logisch. Und im Advent? „Der klassische Adventskranz, auf dem echte Kerzen brennen, geht nicht“, so Schleicher. Auch kleine Teelichter auf einer Papierserviette sind ein absolutes No-Go, für den Brandschutzexperten. Das gilt nicht nur für Kindergärten und Rathäuser, sondern auch für alle städtischen Schulen. „Auch am Elternabend“, betont Schleicher. „Kerzen in einem Glas hingegen sind kein Problem.“

LED-Lichter auf dem Adventskranz

Das private katholische Bruchsaler Gymnasium St. Paulusheim ist nicht in städtischer Hand. Und trotzdem ist man auch dort vorsichtig. Selbst in der Advents- und Weihnachtszeit, in der es für Christen gerade um die starke Symbolkraft des Lichtes geht. „Die Kerze ist viel mehr als nur Dekoration“, erklärt denn auch Schulleiter Markus Zepp. „Selbstverständlich brennen bei uns Kerzen auf dem Adventskranz“, sagt der Chef der katholischen Schule. Es sind aber eben LED-Lichter.

„Wir folgen den selben Regeln wie die städtischen Schulen, schon allein aus Gründen des Versicherungsschutzes.“ Ein künstliches Licht könne zwar niemals das Flackern eines echten Kerzenlichts ersetzen, dennoch ist man im Paulusheim streng. Auch Lichterketten in den Klassenzimmern stehen unter besonderer Beobachtung. „Einzige Ausnahme: Bei mir im Büro steht ein Adventskranz mit Echtkerzen. Die Sekretärin ist angewiesen, die Kerzen auszublasen, falls ich nicht im Büro bin“, erklärt Zepp.

Und auch der Christbaum in öffentlichen Einrichtungen unterliegt strengen Regeln: „Er darf auf keinen Fall in Flucht- und Rettungswegen stehen“, erklärt Schleicher. Außerdem dürfe er keine Brandlast darstellen. Lichterketten müssen wie alle elektrischen Geräte geprüft werden. Ein Angestellter darf also nicht von zuhause eine Lichterkette mitbringen und damit sein Büro schmücken.

Brandsicherheitswache für Kerzenlicht aus Bethlehem

Und unter dem Jahr? „Ja, es stimmt. Kindergärten dürfen auf den Fluren, also in den Rettungswegen, keine Papierbilder aufhängen. Das stellt eine Brandlast dar. Und das ist nicht zulässig“, bestätigt Schleicher. Das gelte genauso für die Deko zu Erntedank oder für eine Auslage mit Papier-Flyern: In Flucht- und Rettungswegen tabu. Andernorts aber erlaubt.

Und das Friedenslicht, das die Pfadfinder am Sonntag ins Rathaus bringen? Echtes Kerzenlicht aus Betlehem. „Da stellen wir extra eine Brandsicherheitswache ab“, versichert der Brandschutzbeauftragte.

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