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Arbeitsrechtler erklärt

Homeoffice wegen Coronavirus: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Das Homeoffice bietet sich an, um das Coronavirus in Großraumbüros nicht schneller zu verbreiten. Doch was müssen Mitarbeiter bei ihrer Arbeit von zuhause aus beachten? Was ist mit der Kinderbetreuung? Ein Experte für Arbeitsrecht klärt auf.

Homeoffice ist in vielen Branchen kein Problem mehr – solange es die technischen Voraussetzungen dafür gibt. Doch in jedem Fall muss es eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geben, sagt ein Experte im Arbeitsrecht
Homeoffice ist in vielen Branchen kein Problem mehr – solange es die technischen Voraussetzungen dafür gibt. Doch in jedem Fall muss es eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geben, sagt ein Experte im Arbeitsrecht Foto: dpa

Das Homeoffice bietet sich an, um das Coronavirus in Großraumbüros nicht schneller zu verbreiten. Doch was müssen Mitarbeiter bei ihrer Arbeit von zu Hause aus beachten? Was ist mit der Kinderbetreuung? Ein Experte für Arbeitsrecht klärt auf.

Immer mehr Unternehmen setzen in der Coronakrise auf Homeoffice, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen. Leser wandten sich auch mit ihren Sorgen an die BNN: Homeoffice ist bei mir seit Kurzem möglich, was muss ich beachten? Darf ich von daheim aus arbeiten, weil ich meine Kinder betreuen muss?

Technisch ist es längst möglich. Vielerorts sind die Internetverbindungen stabil genug, die notwendigen Programme auf heimischen Rechnern installiert.

Telefonische Absprache möglich

Ein Experte im Arbeitsrecht sagt aber: „Im Homeoffice liegt das Kernproblem.“ Arnd Diringer vom Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen leitet die Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg. „Homeoffice ist nur möglich, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt“, sagt er.

Generell sei das gut geregelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine Rahmenvereinbarung haben.

Durch den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann geregelt sein, was im Homeoffice erlaubt ist. Möglich, so Diringer, sei sogar eine telefonische Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darin können wichtige Dinge wie Arbeitszeit, Flexibilität oder Erreichbarkeit geregelt werden.

Die Leute müssen jetzt miteinander reden, machbar ist alles.
Arnd Diringer, Arbeitsrechtler

Nur: „Es hat noch nie jemand darüber nachgedacht, dass es eine Massenveranstaltung gibt.“ Bislang seien solchen Rahmenvereinbarungen für den Normalfall ausgelegt. In vielen Branchen ist es auch gar nicht möglich, ins Homeoffice zu gehen – dazu gehört unter anderem die Pflege.

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Arnd Diringer ist Experte für Arbeitsrecht aus dem Enzkreis. Foto: pr

Für Arbeitnehmer, die generell im Homeoffice arbeiten können, empfiehlt Diringer den Austausch mit dem Unternehmen: „Die Leute müssen jetzt miteinander reden, machbar ist alles. Es ist ja in beiderseitigem Interesse.“

Was ist mit der Kinder-Betreuung?

Klar ist aber: Einfach daheim bleiben darf man auch aus Angst vor einer Ansteckung auf der Arbeit nicht. „Da ist die Grenze erreicht“, sagt der Experte aus dem Enzkreis. „Wegen einer allgemeinen Gefahr nicht zu kommen, geht nicht. Diese abstrakte Gefahr gibt es überall.“

Nachdem die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg ab Dienstag vorerst geschlossen werden, stellt sich für viele Eltern die Frage, wie sie ihre Kinder betreuen. Auch hier gilt: Einfach daheim bleiben ist nicht erlaubt. „Nur, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt“, sagt Diringer.

„Das ist ein Grundproblem, an das wir noch nie gedacht haben. Wir brauchen Betreuungsmöglichkeiten, sonst haben wir ein Problem. Zu sagen: Der Kindergarten hat zu, ich komme nicht zur Arbeit – das geht nicht.“

Vorher müsse geprüft werden, ob etwa der Nachbar, die Nachbarschaftshilfe oder der Partner die Betreuung übernehmen können.

Doch welcher Elternteil betreut die Kinder? Die Ärztin oder der Friseur? „Wir müssen diese Frage nun aufwerfen und über eine Priorisierung nachdenken“, sagt Diringer. „Das kann auch kollidieren, das Recht bietet da nicht die optimale Lösung.“

Dienstreisen können verpflichtend sein

Umso mehr komme es auf Kommunikation an. „Führungskräfte sind gefragt. Wir müssen raus aus dem Denken, dass es schon flexibel ist, wenn ich statt um 8 Uhr um 8.30 Uhr mit der Arbeit beginnen darf.“ Wichtig sei auch, dass Arbeitgeber Verhaltensregeln mitteilten.

Manche Unternehmen verzichten mittlerweile auf Dienstreisen. „Wenn Dienstreisen zum Arbeitsvertrag gehören, kann der Arbeitgeber sie anweisen im Rahmen billigen Ermessens.“ Heißt: Das Interesse des Arbeitgebers an der Dienstreise überwiegt. Aber es gibt eine Ausnahme: Gebiete, die das Auswärtige Amt zu Risikogebieten erklärt hat.

So oder so setzt Diringer in Zeiten der Coronakrise mehr auf Kommunikation, denn auf starre Gesetzestexte.

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