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Coronakrise

Karlsruhe weist Eilantrag gegen Demo-Verbot wegen Corona ab

Ein Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot einer Demonstration wegen der Corona-Krise ist gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag am Freitag als unzulässig ab. Zur Begründung hieß es, die beiden Kläger hätten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 1 BvR 661/20)

24.07.2018, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug ?Bundesverfassungsgericht? angebracht (Aufnahme mit Fisheye Objektiv). Der Zweite Senat verkündete das Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Laut diesem dürfen Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
24.07.2018, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug ?Bundesverfassungsgericht? angebracht (Aufnahme mit Fisheye Objektiv). Der Zweite Senat verkündete das Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Laut diesem dürfen Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit Foto: dpa/Uli Deck

Einer der Männer hatte am Mittwoch bei der Stadt Karlsruhe für Freitagnachmittag eine zweistündige Versammlung mit 400 Teilnehmern auf dem Schlossplatz angemeldet. Protestiert werden sollte „gegen die Menschenrechtsverletzungen an der und vor der griechischen Grenze und in den Flüchtlingslagern”. Die Stadt verbot die Versammlung wegen der von der Landesregierung verhängten Infektionsschutzmaßnahmen.

Dagegen wandten sich die Männer direkt ans Bundesverfassungsgericht – vergeblich. Sie hätten zunächst von der Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes Gebrauch machen müssen, heißt es in dem Beschluss. Das wäre auch in der Kürze der Zeit möglich gewesen, bei Versammlungsverboten müsse oft schnell entschieden werden. Außerdem antworteten die Richter den Klägern, die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen wäre im Eilverfahren ohnehin nicht möglich gewesen.

Beschluss des Gerichts

Allgemeine Infos zu Eilentscheidungen

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