Karlsruhe muss im Stadionstreit dem KSC vorerst nicht die umfänglichen Vertragsunterlagen übergeben. Das Oberlandesgericht beschloss am Dienstag einen Aufschub bis 8. November. Bis dahin soll entschieden werden, ob die vom Verein angestrebte Zwangsvollstreckung ausgesetzt wird.
Karlsruhe muss im Stadionstreit dem KSC vorerst nicht die umfänglichen Vertragsunterlagen übergeben. Das Oberlandesgericht beschloss am Dienstag einen Aufschub bis 8. November.
Bis dahin soll entschieden werden, ob die vom Verein angestrebte Zwangsvollstreckung des Urteils in erster Instanz bis zum Abschluss der Berufung ausgesetzt wird.
Das Landgericht hatte im September entschieden, dass die Stadt den Totalunternehmervertrag und weitgehende Korrespondenzen mit dem Bauunternehmen dem KSC überlassen muss. Dagegen wehrt sich Karlsruhe nun vor dem Oberlandesgericht.