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Geplanter Kindesmissbrauch

Psychiatrie statt Gefängnis: Landgericht Karlsruhe bescheinigt Pädophilem verminderte Schuldfähigkeit

Psychiatrie statt Gefängnis: Das Urteil im Revisionsprozess gegen den 45-jährigen Pädophilen, der sich vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten musste, ist erwartungsgemäß ausgefallen. Das Gericht bescheinigte dem Mann aus Schleswig-Holstein nun eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“ und ordnete die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Der Angeklagte im Revisionsprozess wollte sein Gesicht nicht zeigen. Links im Bild befindet sich Verteidigerin Combé.
Der Angeklagte im Revisionsprozess wollte sein Gesicht nicht zeigen. Links im Bild befindet sich Verteidigerin Combé. Foto: Weisenburger

Eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wurde dennoch verhängt. Sie würde greifen, falls der Verurteilte vor Ablauf der sechseinhalb Jahre als geheilt aus der Psychiatrie entlassen werden könnte – was bei der Schwere der pädophil-sadistischen Neigung jedoch unwahrscheinlich ist. Richter Ralf Kraus prognostizierte in der Urteilsbegründung schlechte Erfolgsaussichten für die Therapie und betonte, dass der Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik auch ein lebenslanger werden könne.

Der verurteilte Elektriker war in erster Instanz zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden – wegen der „Verabredung zu Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Er hatte fest geplant, einen neunjährigen Jungen zu vergewaltigen – das Opfer im aufsehenerregenden Staufener Missbrauchsskandal.

Fall führte zu heftiger Kritik am Jugendamt

Das Schicksal dieses vielfach gepeinigten und vergewaltigten Kindes erschütterte zahllose Menschen und zog heftige Kritik am Freiburger Jugendamt und am Oberlandesgericht Karlsruhe nach sich. Die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten verkauften den Jungen über Jahre an Vergewaltiger aus der Pädophilen-Szene, doch die Behörden erkannten die Not des Kindes nicht: Obwohl es zeitweise aus der Familie herausgenommen war, schickten sie es zurück zur Mutter, die selbst extrem brutale Missbrauchstaten an ihrem Sohn beging und mit einem einschlägig vorbestraften Mann liiert war.

Unter dem Decknamen „Geiler Daddy“ bot der Lebensgefährte den Jungen im Darknet für Vergewaltigungen und Kinderporno-Drehs an – so kam der Kontakt zu dem heute 45-jährigen Norddeutschen zustande.

Über längere Zeit tauschten sich die beiden Männer über eine geplante Vergewaltigung aus, planten das Verbrechen im Detail. Zwischendurch gab es Verstimmung und Misstrauen.

Festnahme in Karlsruhe

Als der pädophil-sadistisch veranlagte Norddeutsche im Herbst 2017 mit der Bahn nach Karlsruhe reiste – in der festen Absicht, das Kind bestialisch zu quälen und zu vergewaltigen – wusste er nicht, dass ihn bei dem vermeintlichen Pädophilen-Treffen ein verdeckter Ermittler der Polizei erwartete.

Denn die Haupttäter der Verbrechensserie aus dem südbadischen Staufen waren zu diesem Zeitpunkt bereits gefasst. Ein Ermittler hatte den Darknet-Decknamen des Täters übernommen und die letzte Verabredung bei McDonalds im Karlsruher Hauptbahnhof getroffen. Kurz nach seiner Ankunft wurde der potenzielle Vergewaltiger aus Norddeutschland verhaftet.

Mann sei "therapiewillig"

Im ersten Prozess erklärte das Landgericht Karlsruhe den Mann für schuldfähig, doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil, nachdem der Verurteilte in Revision gegangen war.

Verteidigerin Andrea Combé hatte beim Prozessauftakt unterstrichen, dass ihr Mandant eindeutig ein Fall für den Maßregelvollzug sei: „In die geschlossene Psychiatrie gehört er“, sagte sie.

Der Pädophile sei „therapiewillig“, erklärte sie vor dem Urteil am Freitag. Ein Psychiater aus Heidelberg hatte in einem neuen Gutachten ein „sehr eindeutiges“ Bild vom Angeklagten gezeichnet, wie der Vorsitzende Richter Ralf Kraus es ausdrückte – bereits nach dem Auftritt des Psychiaters hatte er die Unterbringung in der Forensik des Klinikums Wiesloch in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwältin hatte auf sieben Jahre und drei Monate Haft und Unterbringung in der Psychiatrie plädiert. Der Verurteilte nahm das Urteil an und verzichtete darauf, nochmals Rechtsmittel einzulegen.

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