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Tat in Gemeinschaftsunterkunft

Baden-Badener Vergewaltigungsprozess: 38-Jähriger muss sechs Jahre ins Gefängnis

Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung muss ein Mann, der auch mit Drogen gehandelt hat, ins Gefängnis. Außerdem muss er der Geschädigten Schmerzensgeld zahlen.

Mann auf Anklagebank im Landgericht Baden-Baden
Der 38-jährige Gambier soll im April 2022 in einer Baden-Badener Flüchtlingsunterkunft eine Frau vergewaltigt und verletzt sowie Drogenhandel betrieben haben. Foto: Ralf Joachim Kraft

Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Drogenhandels in fünf Fällen hat die Zweite Große Strafkammer am Landgericht Baden-Baden einen 38-jährigen Gambier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Außerdem muss der Mann an die Geschädigte 10.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen zahlen.

Der Angeklagte trägt neben den Kosten des Verfahrens auch die besonderen Auslagen der Adhäsionsklägerin. Die 33-jährige Geschädigte hatte vor dem Strafgericht zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten geltend gemacht.

Ohne jede Regung verfolgte der 38-Jährige die von einer Dolmetscherin simultan übersetzte Urteilsverkündung und -begründung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Fischer. Der ursprüngliche Tatvorwurf der besonders schweren Vergewaltigung bestätigte sich aus Sicht des Gerichts nicht.

Mittäter sitzt bereit im Gefängnis

Einen gesondert verfolgten Deutschen, der sich wegen dieser Tat bereits zu verantworten hatte, verurteilte das Landgericht am 16. November 2023 wegen Beihilfe zur Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Er hatte im Zeugenstand eine Beteiligung abgestritten.

Das Gericht geht von folgendem Tathergang aus: Hausbewohner und Gäste trafen sich am Abend des 27. April 2022 vor der Gemeinschaftsunterkunft in der Westlichen Industriestraße in Baden-Baden und konsumierten dort Alkohol und Drogen.

Bei diesem Gelage gerieten die Geschädigte und ihr Freund in Streit. Der Freund verließ die Feier. Sie blieb und tauschte im Laufe des Abends mit dem Deutschen Zärtlichkeiten aus.

Gegen Mitternacht ging die bereits alkoholisierte und anderweitig berauschte Frau mit auf das Zimmer des Angeklagten. Dieses hatte der Gambier seinem 33-jährigen Mitbewohner nach eigener Aussage für den sich anbahnenden Geschlechtsverkehr angeboten.

Baden-Badener Gericht schließt freiwillige Mitwirkung der Frau aus

Dort konsumierten sie zu dritt weiteren Alkohol und Drogen. Als es zwischen dem anderen Mann und dem späteren Opfer auf dem Bett zu sexuellen Handlungen kam, sei der Angeklagte entgegen seiner „konstruierten Erklärung“ nicht ein, zwei Stunden weg gewesen und erst nach Mitternacht zurückgekehrt.

Er sei die ganze Zeit über im Zimmer gewesen und habe sich an der Frau vergangen, sagte Richter Fischer. Die rechtsmedizinische und die gynäkologische Untersuchung hätten gezeigt, dass die Frau übelst malträtiert wurde.

Davon zeugten unter anderem Hämatome, Hautabschürfungen und andere Verletzungen im Genitalbereich. Eine freiwillige Mitwirkung des infolge seines Alkohol- und Drogenkonsums nachweislich wehrlosen Opfers könne ausgeschlossen werden.

Schwierig gestaltetet sich nach Aussage des Richters die Festlegung des Täters, „weil beide die Tat auf den jeweils anderen schoben“. Allerdings gebe es eindeutige Hinweise auf den Angeklagten.

So habe sich dieser einem Zeugen offenbart, „der später eindeutig Täterwissen preisgab“. Im Chat-Verlauf mit dem Freund der Geschädigten habe er die Frau als Schlampe bezeichnet und eingeräumt, dass er es war und nicht der andere.

Ferner verwies der Vorsitzende Richter auf den molekularbiologisch untersuchten Fingernagelschmutz des Angeklagten. „In der Mischspur zeigte sich auch das DNA-Muster der Geschädigten.“

Die Frau wurde nach der Tat in der Dusche abgelegt

Der Andere hatte ausgesagt, dass er nicht sehen konnte, „was der Angeklagte hinten macht“. Er habe das Zimmer verlassen, um sich zu duschen und die Kleidung zu wechseln. Bei seiner Rückkehr sei die Frau nackt am Boden gelegen.

Da sie bleiben wollte, sei er gegangen und nicht zurückgekehrt. Der Angeklagte rief einen Mitbewohner zu Hilfe – aus Sicht des Gerichts aber nur, um die nackte Frau aus seinem Zimmer zu schaffen und sie in der Dusche der Sanitäranlage abzulegen.

Erst gegen 6 Uhr habe er eine Bewohnerin herbeigerufen, die dann mit seinem Handy die Integrierte Leitstelle verständigte.

Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er außer einer vorgefertigten Erklärung seines Anwalts, in der er die Tat abstritt, nichts zu bieten hatte. Laut Fischer war er nicht so stark berauscht, dass es Hinweise auf Ausfallerscheinungen gegeben hätte.

Von seinen bald zehn Jahren in Deutschland habe er fast vier Jahre im Gefängnis verbracht und sei wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels einschlägig vorbestraft. Hinzu kämen die Tatfolgen für das Opfer.

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