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Verkaufsverbot auf städtischen Flächen

Keine Ausnahmen: Stadt Baden-Baden bleibt beim Kaffee-Zwerg hart

Viele Menschen in Baden-Baden reagieren mit Unverständnis auf die rigorose Haltung des Rathauses zu den Verkaufs-Standorten des mobilen Kaffee-Anbieters. Worum geht es in dem Streit?

Ein Mann arbeitet an einer Espresso-Maschine, die im Kofferraum eines Smarts installiert ist.
Der Kaffee-Zwerg, eine mobile Espresso-Bar, darf mit Ausnahme von zwei Wochenmärkten weiter nicht auf städtischen Flächen in Baden-Baden stehen. Foto: Felix Hahn

Der Kaffee-Zwerg, eine mobile Espresso-Bar, darf mit Ausnahme von zwei Wochenmärkten weiter nicht auf städtischen Flächen in Baden-Baden stehen und dort seine Produkte anbieten.

Das Rathaus reagiert damit auf eine Diskussion, die die Berichterstattung dieser Redaktion ausgelöst hatte. Viele Leserinnen und Leser äußerten in Zuschriften Unverständnis für die Haltung der Stadtverwaltung.

Nach Auskunft des städtischen Pressesprechers Roland Seiter hat der Kaffee-Zwerg genehmigte Standplätze mittwochs und samstags auf den Wochenmärkten am Bernhardusplatz und freitags am Klosterplatz.

Auf dem Wochenmarkt am Augustaplatz gebe es bereits ein Café-Mobil, weshalb das Rathaus keinen weiteren Anbieter genehmigt habe. Zudem stehe der Kaffee-Zwerg derzeit in der Regel auf einer privaten Fläche neben der Alten Hofapotheke in der Fußgängerzone.

Stadt möchte mit Kaffee-Zwerg keinen Präzedenzfall schaffen

Gewerbetreibende wie etwa Inhaber von Ladengeschäften können Seiter zufolge unter bestimmten Voraussetzungen auf einer öffentlichen Fläche vor ihrem Geschäft Waren präsentieren und zum Kauf anbieten.

Die Stadt lasse andere gewerbliche Nutzungen auf öffentlicher Fläche grundsätzlich nicht zu. Das Rathaus habe bereits vergleichbare Anträge von Foodtrucks oder Eisverkaufsständen abgelehnt. Die Verwaltung sei von diesen Grundsätzen bisher nicht abgewichen, da sonst ungewollte Folgeanträge zu erwarten seien.

Nach Angaben des Rathauses gilt grundsätzlich: Für die Benutzung einer öffentlichen Straße, dazu gehören auch Wege und Plätze, über den Gemeingebrauch hinaus ist bei der Stadtverwaltung eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Diese prüfe dann, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Eine Auswahl oder Bewertung nach Qualität oder Inhalt der gewerblichen Nutzung sei dabei rechtlich unzulässig.

Rathaus lehnt weitere Standorte ab

Der städtische Fachbereich Ordnung und Sicherheit habe den Betreiber des Kaffee-Zwergs mehrfach über die Rechtslage informiert und ihn gebeten, einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zu stellen, teilt die Stadtverwaltung weiter mit.

Der Händler habe daraufhin im Sommer beantragt, sein Fahrzeug in der Lichtentaler Allee in der Nähe des Hirtenhäuschens und auf dem Augustaplatz platzieren zu dürfen. Für beide Standorte habe die Stadtverwaltung keine Genehmigung in Aussicht gestellt.

Im Rathaus seien nicht wenige Beschwerden über den Kaffee-Zwerg eingegangen. Dazu gehört Seiter zufolge das unerwünschte Parken vor Schaufenstern in der Innenstadt, das Befahren der Fußwege in der Lichtentaler Allee sowie der Wege um den neuen Spielplatz im Wörthböschel, obwohl das Verbot für Fahrzeuge dort eindeutig ausgeschildert sei.

Zudem habe das Mobil am Rand des Oosuferweges in der Lichtentaler Allee und am Augustaplatz mit großer, aufgestellter Werbefahne gestanden.

Stadt Baden-Baden moniert überquellende Abfallkörbe

Die Stadt weist weiter darauf hin, dass die Abfallkörbe um die Kaffee-Zwerg-Standorte mit Plastikbechern schnell gefüllt gewesen seien. Zudem hätten Stromkabel quer über Fußwege in der Allee gelegen.

Der Betreiber habe zudem die Parkplätze vor dem Hotel Atlantic und den Platz vor dem Theater genutzt. Beschwerden habe es auch gegeben, weil der Verkäufer seine Corona-Schutzmaske oft falsch oder nicht getragen habe.

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