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Revision beginnt am Mittwoch

Im Missbrauchsfall sollen Richter neu klären: Muss der Schwimmlehrer in Sicherungsverwahrung?

Ein Baden-Badener Schwimmlehrer wurde 2018 wegen 130-fachen Kindesmissbrauchs verurteilt. Ab Mittwoch muss das Landgericht Baden-Baden nochmals über die Sicherungsverwahrung des verurteilten Häftlings verhandeln.

Kinder nehmen während der Auftaktveranstaltung zur Aktion «Bayern schwimmt» an einem Schwimmkurs teil. Ziel der Aktion ist es, das Schwimmenlernen und das richtige Verhalten am und im Wasser insbesondere bei Kindern zu fördern. +++ dpa-Bildfunk +++
Tatort Hallenbad: Der Spaß am Schwimmenlernen sollte eigentlich im Zentrum stehen – doch stattdessen wurden zahlreiche Mädchen zu Opfern des Baden-Badener Schwimmlehrers und Sexualstraftäters. Am Mittwoch steht der Mann erneut vor Gericht. Foto: Sven Hoppe / dpa

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