Aus organisatorischen Gründen können die Schulen dafür eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. Das teilte das Landratsamt in Rastatt mit.
Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflege könnten den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab 6. Mai aufnehmen, teilte das Landratsamt mit. Sie sind von der Übergangsfrist nicht betroffen.
Diese Einrichtungen bleiben geschlossen
Folgende Einrichtungen bleiben laut Landratsamt geschlossen: außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich.
In Ballett- und Tanzschulen ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten zulässig.