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Auch Sachspenden werden akzeptiert

Beim Spenden an die Stadt gelten in Baden-Baden strenge Regeln

Die Stadt Baden-Baden erhält jedes Jahr Spenden im sechsstelligen Bereich. Von wem kommt das Geld? Und was müssen die Spender beachten?

Geldscheine
Jedes Jahr gehen bei der Stadt Baden-Baden Spenden im sechsstelligen Euro-Bereich ein. Wer spenden will, muss strenge Regeln beachten. Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de

Wie jede andere Kommune darf auch die Stadt Baden-Baden zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihr von Land und Bund zugewiesen wurden, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

So steht es in der Gemeindeordnung. Doch woher stammen eigentlich die Spenden? Nach welchen Regeln wird dabei verfahren? Und wie viel Geld nimmt die Stadt jährlich auf diese Weise ein?

Wie Pressesprecher Roland Seiter nach Rücksprache mit Stadtkämmerer Thomas Eibl mitteilt, müssen die Spenden gemäß der Abgabenordnung die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern.

Die Abgabenordnung erhält einen Katalog von Tätigkeiten, die als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen sind.
Roland Seiter, Pressesprecher der Stadt Baden-Baden

„Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit enthält die Abgabenordnung zudem einen ganzen Katalog von Tätigkeiten, die als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen sind“, so Seiter. Die bei der Stadt eingegangenen Spenden buche die Kämmerei jeweils mit einem Beleg im Haushalt.

Die Stadt Baden-Baden akzeptiert auch Sachspenden

Was bei der Stadt ankommt, wird laut Seiter entweder als Geldspende überwiesen „oder es wird auf eine Zahlung der Rechnung verzichtet“. Letzteres nennt man Aufwandsspende. Neben den Geldspenden gebe es aber auch die Möglichkeit der Sachspende aus dem Betriebs- oder Privatvermögen, erklärt Seiter.

Die Stadt Baden-Baden nehme damit, so sagt er, im Schnitt etwa 140.000 bis 319.000 Euro jährlich ein. Sachspenden gebe es zur Unterstützung der Jugend, des Sports und des Gesundheitswesens.

Gemeinderat entscheidet in Baden-Baden über die Annahme von Spenden

Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung sind, wie es in der Gemeindeordnung heißt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten vorbehalten. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.

Die Kommune muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zwecke anzugeben sind. Diesen Bericht, „der zur geforderten Transparenz der Verwendung von Drittmitteln und zu erhöhter Rechtssicherheit mit beiträgt“, hat die Kommune dann an die Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln.

Neben Zuwendungen von Privatpersonen oder Unternehmen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke ohne Anspruch auf Gegenleistung sind auch anonyme Spenden zulässig.

Anonyme Spenden gab es in Baden-Baden seit Jahren nicht

„Allerdings sind in den vergangenen drei Jahren keine solchen bei uns eingegangen“, berichtet Seiter, dass Spenden grundsätzlich auch zweckgebunden sein können. „Das heißt, die Mittel werden für Zwecke verwendet, die der Spender bestimmt.“

Allerdings gelte auch hier, dass sie ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten, in diesem Falle zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken gemäß der Abgabenordnung zu verwenden sind. Wenn Spenden zweckgebunden erfolgen, sind sie als zweckgebundene Einnahmen im Haushalt abzuwickeln.

Die Zweckbindung ist stets durch einen entsprechenden Vermerk oder eine Erläuterung im Haushaltsplan zu dokumentieren. Nicht unter die Zuwendungs-Regelungen fällt hingegen das „echte Sponsoring“, bei dem der Geber eine adäquate Gegenleistung erhält.

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