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Gemeinderat muss noch zustimmen

Stellplatzablöse soll in Baden-Baden von 11.000 auf 15.000 Euro steigen

Die Stadtverwaltung hatte sich zuletzt immer wieder Kritik anhören müssen: Die Stellplätzeablöse sei in der Bäderstadt viel zu niedrig. Jetzt soll der Betrag von 11.000 auf 15.000 Euro erhöht werden.

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Gelscheine (Symbolbild). Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Es ist ein Thema, das in der Vergangenheit immer wieder in den zuständigen kommunalpolitischen Gremien aufschlug und kritische Anmerkungen erzeugte. Jetzt steht die angestrebte Änderung bevor: Der Ablösebeitrag für Stellplätze, zuletzt festgelegt im April 1986 und als Satzung in Kraft getreten am 1. Juni 1986, soll nach 24 Jahren angepasst werden.

Statt bislang 11.000 Euro sollen bei einer Ablöse pro Stellplatz dann 15.000 Euro fällig werden. Das bedeutet eine Anhebung um 36 Prozent – sofern der Bau- und Umlegungsausschuss in seiner Sitzung am 19. November zustimmt und auch der Gemeinderat am 23. November dem Beschlussvorschlag folgt. Dann soll die neue Satz bereits am Dienstag, 24. November, fällig werden. Die Einnahmen fließen in die Stadtkasse.

Bei Bauvorhaben schreibt die Landesbauordnung eine gewisse Anzahl von Stellplätzen vor. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist in einem bestimmten Gebiet möglich, wenn die Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten realisiert werden können, heißt es. Das festgelegte Gebiet umfasst wesentliche Teile der Innenstadt. Dort sind etwa bei Neubauten oftmals nicht ausreichend Flächen für die geforderten Stellplätze verfügbar oder die Topographie lässt das vor Ort nicht zu.

Bisweilen sind Baugrundstücke auch nur über Wohnwege erschlossen. Denkbar wäre allerdings, Stellplätze auf einem anderen Grundstück anzulegen, allerdings in zumutbarer Entfernung. In der bereits eng bebauten Baden-Badener Innenstadt sind dieser Möglichkeit allerdings enge Grenzen gesetzt, heißt es in der von der Stadtverwaltung vorbereiteten Beschlussvorlage für die Ratsmitglieder.

Bei Wohnungen können Stellplätze nicht abgelöst werden

Grundsätzlich wird auch eingeräumt, dass nur eine Teil der geforderten Stellplätze abgelöst wird. Ein Rechtsanspruch darauf, dass ein geforderter Stellplatz gegen die Zahlung von künftig 15.000 Euro abgelöst wird, besteht allerdings nicht. Stellplätze für Wohnungen oder Garagen können hingegen generell nicht abgelöst werden, heißt es.

Das Dezernat von Baubürgermeister Alexander Uhlig (CDU) hat ermittelt, dass allein zwischen den Jahren 2001 und 2019 der Baukostenindex (BKI) für Wohngebäude um rund 38 Prozent stieg. Daneben wird als Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Stellplatzes ein nivellierter Wert zwischen den Kosten für einen einfachen oberirdischen Stellplatz, einer Garage und einer Tiefgarage angenommen.

Für einen einfachen oberirdischen Stellplatz werden demnach Kosten zwischen mindestens 2.000 und maximal 5.000 Euro angesetzt, für eine Garage von 10.000 bis 12.000 Euro und für einen Tiefgaragenplatz 15.700 bis 27.700 Euro. Der durchschnittliche Betrag für einen Stellplatz liegt nach dieser Tabelle zwischen mindestens 9.223 und höchstens 14.900 Euro.

Bei einer Abschreibung für Unterhaltung und Instandhaltung während der voraussichtlichen Nutzungsdauer (fünf Prozent auf 20 Jahre) halten die Experten aus dem Bauamt im Rathaus der Bäderstadt eine Erhöhung der Stellplatzablöse auf 15.000 Euro für gerechtfertigt. Der derzeit noch geltende Ablösebeitrag von 11.000 Euro wurde zuletzt auch aus den Reihen des Gemeinderats als zu billig betrachtet.

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