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Ab 14. Februar

3G-Regel für Gottesdienste kommt: Kirchen in Bühl sehen freie Religionsausübung in Gefahr

Mit der Neufassung der Corona-Verordnung kommt nun die 3G-Pflicht für Gottesdienste. Was sagen die Vertreter der beiden christlichen Konfessionen in Bühl dazu? Was heißt das für die Gläubigen? Und wird da nicht ein Grundrecht ausgehöhlt?

Bühler Pfarrkirche Blick auf Maßwerksturm von Südwesten
Laut aktueller Corona-Verordnung gilt ab dem 14. Februar für Gottesdienste die 3G-Regel. Das heißt, auch die Katholiken, die in St. Peter und Paul die Messe besuchen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder genesen sind. Foto: Jörg Seiler

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