3G in Gottesdiensten: Ein heikler Eingriff in die Freiheit des Einzelnen
Ab dem 14. Februar gilt die 3G-Regel in Gottesdiensten in Baden-Württemberg. Ein Eingriff in das Grundrecht der freien Religionsausübung, der extrem weit reicht.
Ab dem 14. Februar gilt die 3G-Regel in Gottesdiensten in Baden-Württemberg. Ein Eingriff in das Grundrecht der freien Religionsausübung, der extrem weit reicht.