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Meinung

von Jörg Seiler

Neue Corona-Verordnung

3G in Gottesdiensten: Ein heikler Eingriff in die Freiheit des Einzelnen

Ab dem 14. Februar gilt die 3G-Regel in Gottesdiensten in Baden-Württemberg. Ein Eingriff in das Grundrecht der freien Religionsausübung, der extrem weit reicht.

Evangelische Kirche Bühl Kirchturm
Kontrolle an der Kirche: Auch für die evangelische Johannesgemeinde in Bühl gelten die verschärften Corona-Regeln. Ohne 3G-Nachweis kommt kein Gottesdienstbesucher mehr rein. Foto: Ulrich Coenen

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