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Begleithundeprüfung

Mensch-Hund-Teams beweisen beim Schäferhundeverein Eisental ihre Alltagstauglichkeit

Die Erziehung eines Hundes läuft über eine gute Beziehung zwischen Mensch und Tier. Aber es gilt auch sonst viel zu beachten, wie die Begleithundeprüfung beim Schäferhundeverein in Bühl-Eisental zeigte.

Zwei Menschen mit zwei Hunden stehen auf dem Gelände des Schäferhundevereins in Eisental vor beachtlicher Zuschauerkulisse.
Die Begleithundeprüfung bei der Ortsgruppe Eisental des Vereins für Deutsche Schäferhunde fand vor beachtlicher Zuschauerkulisse statt. Foto: Gerd Stubbe

Wie viele Hunderassen gehören der Fédération Cynologique Internationale (FCI/Internationaler Rasseverband) an? Woran erkennt man, dass ein Hund krank ist? Es sind zwei von Dutzenden möglichen Fragen zum Sachkundenachweis der Begleithundeprüfung.

Lernen war also angesagt, für die knapp zehn Teilnehmer, die sich bei der Ortsgruppe Eisental des Vereins für Deutsche Schäferhunde mit ihren Vierbeinern diesem Test stellten. In einer Begleithundeprüfung muss der Canide seine Alltagstauglichkeit beweisen. „Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam“, schreibt der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) auf seinen Internetseiten dazu.

Für Gerd Stubbe, Vize-Vorsitzender der Eisentaler und erfahrener Hundesportler, ist klar, viele problematische Alltagssituationen mit Hunden könnten vermieden werden, wenn die Halter mit ihrem Tier eine Begleithundeprüfung ablegen würden. Auch in Mittelbaden gab es in jüngerer Zeit immer wieder Fälle mit aus dem Ruder laufenden Hunden, die verheerende Folgen hatten.

Jüngst hetzten zwei freilaufende Caniden im Waldhägenich einen jungen Rehbock und brachten ihm so schlimme Verletzungen bei, dass der zuständige Jäger ihm den Gnadenschuss geben musste . Das Wildtier hätte nicht sterben müssen, hätten sich die Halterinnen an die im Bühler Naturschutzgebiet geltende Leinenpflicht gehalten. Es gibt bei der Begleithundeprüfung sogar eine Sachkundefrage zu diesem Thema. Sie lautet: „Wann darf ein Jagdausübungsberechtigter (Jäger) Hunde abschießen. Die Antwort: Wenn Hunde unkontrolliert Wild hetzen.

Strenge gesetzliche Auflagen zum Abschließen von wildernden Hunden

So leicht ist es aber dann doch nicht. In Baden-Württemberg gelten laut der Jagdzeitschrift „Pirsch“ bundesweit die strengsten Regelungen zu wildernden Hunden wie auch Katzen. Einfach Losballern darf der Jäger nicht. Das geht aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25. November 2014 klar hervor. Aufgeführt sind die Vorgaben in Paragraf 49.

Dort heißt es in Satz 1: „Die jagdausübungsberechtigte Person und anerkannte Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer dürfen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall töten, wenn 1. das Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter sowie Begleitpersonen erfolglos war.“

Dazu müssen „2. andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht Erfolg versprechend sein. Das Recht nach Satz 1 umfasst nicht die Tötung von Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- und Rettungshunden, die als solche kenntlich sind.“

Bestens vorbereitet von den Trainern Johann Krenn und Manuel Protze ging es dann für die Teilnehmer der Begleithundeprüfung nach bestandener Theorie in den praktischen Teil. Unter wachsamen Augen von Prüfer Dennis Breunig vom Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) standen mehrere Aufgaben an. Eine davon ist die Unterordnung auf dem Platz. Der Canide liegt, der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte. Während ein zweiter Hund vorbeigeht, muss der Prüfling ruhig liegen bleiben.

Des Weiteren muss der Hund zeigen, dass er, mit und ohne Leine nach einem vorgegebenen Muster bei Fuß gehen kann, dass er Platz wie Sitz beherrscht sowie abrufbar ist. Ebenso muss er unauffällig durch eine Menschengruppe laufen können. Im „Straßenteil“ wird das Verhalten des Hundes im Alltag überprüft, erläutert Gerd Stubbe.

Im „Straßenteil“ muss der Hund seine Alltagstauglichkeit beweisen

Folgende Situationen muss der Hund dabei meistern: Ein Radfahrer fährt vorbei und klingelt, dazu eine Begegnung mit einem Fußgänger mit Hund, ein passierendes Auto und ein „Bad“ in der (Menschen)Menge. Am Ende des Prüfungstags gab es laut Stubbe vor allem ein freudiges Ergebnis: „Alle haben bestanden“. Prüfungsbeste war Martina Schulten mit Blue, den zweiten Platz belegte Stefan Kumm mit Carlo, Dritte wurde Karolin Ehrenberger mit Charly.

Mehrere Leute mit Hunden stehen zusammen und schauen frontal in die Kamera
Bestanden hieß es für die Teilnehmer der Begleithundeprüfung bei der Ortsgruppe Eisental des Deutschen Schäferhundevereins. Foto: Gerd Stubbe

Weitere erfolgreiche Teilnehmer: Nadine Birnesser mit Joyce, Bernd Ebert mit Sky, Matthias Lehr mit Kleo und Da Vinci sowie Manja Becker mit General Boss. Die Leistungen der Mensch-Hund-Teams wurden von einer beachtlichen Zuschauerkulisse honoriert. Wie Gerd Stubbe berichtet, kamen rund 50 Vereinsmitglieder und Gäste auf den Platz. Fehlen noch die Antworten auf die Fragen. Der FCI gehören rund 340 Hunderassen beziehungsweise deren Verbände an.

Mehrere Prüfungsfragen drehen sich um das Verhalten von Mensch und Hund in der Natur

Dass ein Hund krank ist, erkennt der Halter an mehreren Faktoren. Das Tier wirkt teilnahmslos, dazu sind Puls, Atmung und Körpertemperatur verändert. Und um noch einmal auf den toten Rehbock zurückzukommen: Laut Naturschutz- beziehungsweise Jagdrecht – auch das ist eine Frage aus dem Katalog der Sachkundeprüfung – dürfen sich Hunde in einem Jagdrevier nicht außerhalb des Einwirkungsbereichs ihres Hundeführers bewegen. Ebenso dürften Wildtiere nicht mutwillig gestört werden.

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