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Urteil gefallen

Mordprozess Bühlertal: Angeklagter muss lebenslänglich ins Gefängnis

Sie hat sich von ihrem Freund getrennt, er erwürgt sie in Bühlertal: Für den Mord an seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Baden-Baden einen 24 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat vom vergangenen September sei erwiesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag.

Unter großem Publikumsinteresse hat am Montag vor dem Landgericht in Baden-Baden der Mordprozess gegen einen 24-Jährigen begonnen. Er soll in Bühlertal seine Ex-Freundin ermordet haben.
Unter großem Publikumsinteresse hat am Montag vor dem Landgericht in Baden-Baden der Mordprozess gegen einen 24-Jährigen begonnen. Er soll in Bühlertal seine Ex-Freundin ermordet haben. Foto: pr (Archiv)

Er wird lebenslänglich hinter Gitter kommen, so lautete das Urteil des Schwurgerichts. Der 25-jährige Angeklagte hatte eingeräumt, dass er im vergangenen September seine Exfreundin erwürgt hat. Das alleine, so der Vorsitzende Wolfgang Fischer, stelle wohl den Sachverhalt des Totschlags dar. Doch damit sei es in diesem Fall nicht getan.

Er fügte hinzu, dass die Tat auch mit Heimtücke einhergegangen war. Nach außen hin müsse sich der Angeklagte gegenüber Freunden und der Familie gefasst gegeben haben, als sich das Opfer nach rund einem halben Jahr von ihm trennte. Doch müsse er sehr mit sich gehadert haben. Dies sei den Nachrichten zu entnehmen, welche der junge Mann in diesem Zeitraum verschickte.

Auch der letzte Liebesbrief, den er seiner Exfreundin unmittelbar nach der Trennung zusammen mit Rosenblättern aufs Bett gelegt hatte, wurde nochmals verlesen. Er bekräftige, dass der Angeklagte offenbar keineswegs über die Trennung hinweg war, als sich das ehemalige Paar zu einem Spaziergang traf, um nochmals über alles zu reden.

Angeklagter erkundigte sich nach dem Strafmaß für Mord

Das Gericht geht davon aus, dass er beträchtliche Erwartungen in dieses Treffen gesetzt hat, die sich am Ende jedoch nicht erfüllten. Man habe sich in den zurückliegenden Wochen zu sehr auseinandergelebt, soll sie ihm gesagt haben.

Als sich die beiden kurz darauf zur Übergabe der Dinge, welche im Zimmer des Angeklagten verblieben waren, trafen, sei sie völlig arglos gewesen. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sie ihrem Mörder in die Arme lief. Der habe sich mental bereits mit diesem Treffen auseinandergesetzt, hob der Vorsitzende in der Urteilsbegründung auf die Google-Auswertungen ab.

Die Handyauswertung des Angeklagten belege, dass der junge Mann zwischen den WhatsApp-Nachrichten mit seinem späteren Opfer auf einschlägigen juristischen Seiten surfte. Dort habe er sich kundig gemacht, was ihm strafrechtlich für einen Mord drohe.

Die Einlassung, welche der Verteidiger im Namen des Angeklagten vorgetragen hatte, sein Mandant habe ferngesehen und die dort über amerikanische Strafgefangene erlangten Informationen vertiefen wollen, stufte das Gericht nicht als glaubwürdig ein. Die Kammer habe vielmehr die Überzeugung gewonnen, dass so manches nachträglich zurechtgelegt wurde.

Gericht hatte keinen Zweifel an Heimtücke

Der Angeklagte müsse sich gedanklich bereits vor dem Mord damit befasst haben, dass er sie umbringen würde. Ob diese Entscheidung bereits am Vorabend des Zusammentreffens fiel, wie der Staatsanwalt im Schlussplädoyer ausgeführt hatte, nahm die Kammer indessen nicht an. Vielmehr sehe sie Anzeichen dafür, dass der Angeklagte noch Hoffnungen hatte, sie könne zu ihm zurückkommen. Als Indiz dafür wertete das Gericht, dass die Dinge, welche sie abholen wollte, bereitlagen. Eine Waffe hatte er nicht parat, tötete sie vielmehr mit bloßen Händen.

„Ich habe Scheiße gebaut“ schrieb er nach der Tat an seinen besten Freund. Seine Exfreundin liege tot in seinem Bett. Seine Schwester ließ er wissen, dass auch er selbst sich habe umbringen wollen. „Aber es geht nicht.“

Viel Zeit widmete der Vorsitzende in der Urteilsbegründung den Erklärungsversuchen, wie es letztlich zu dem Ausraster des Angeklagten gekommen ist. Keinen Zweifel gab es an der Heimtücke des Angriffs, so der Richter. Den habe die Frau zu keinem Zeitpunkt erwarten müssen. Der Angeklagte war ihr vertraut. Obendrein war er bis dahin nicht mit Aggressionen und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten. Diese Arglosigkeit habe ihr Ex-Freund ausgenutzt, als er merkte, die Frau werde nicht zu ihm zurückkehren. Dass ihn dabei eine affektive Aufladung beeinträchtigt haben könnte, wurde ausdrücklich verneint.

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