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Eingeschränkte Nutzung

Anwohner protestieren gegen Monteursunterkunft in Gaggenau

Ein Dreifamilienhaus in der Straße „An den Badäckern“ in Gaggenau ist seit Oktober zum Quell steten Ärgers geworden. Ein neuer Eigentümer hat es an eine Baufirma vermietet. Diese bringt darin ausländische Handwerker unter. Mehrere Anwohner haben sich ans Rathaus gewandt und gegen diese Gebäudenutzung protestiert.

Lärm, Rücksichtslosigkeit, Rüpeleien: Immer wieder haben sich der Selbacher Daniel Allgaier und weitere Anwohner über Bewohner ihres Nachbarhauses ärgern müssen. In wechselnder Belegung kommen dort seit einigen Monaten Handwerker unter. Von der Stadt fühlen sich die Anwohner im Stich gelassen.
Lärm, Rücksichtslosigkeit, Rüpeleien: Immer wieder haben sich der Selbacher Daniel Allgaier und weitere Anwohner über Bewohner ihres Nachbarhauses ärgern müssen. In wechselnder Belegung kommen dort seit einigen Monaten Handwerker unter. Von der Stadt fühlen sich die Anwohner im Stich gelassen. Foto: Widmann

Ein Dreifamilienhaus in der Straße „An den Badäckern“ in Gaggenau ist seit Oktober zum Quell steten Ärgers geworden. Ein neuer Eigentümer hat es an eine Baufirma vermietet. Diese bringt darin ausländische Handwerker unter. Mehrere Anwohner haben sich ans Rathaus gewandt und gegen diese Gebäudenutzung protestiert. Doch die Stadt hat sie nun genehmigt, mit einer Begrenzung auf zehn Schlafplätze. Am Freitag erging der Bescheid. Die Anrainer fühlen sich im Stich gelassen.

Die Sicht der Anwohner

Discobeschallung bis tief in die Nacht, der Vorgarten als Urinal missbraucht, die Fahrbahn durch Transporter beengt oder gar blockiert: Nur eine kleine Auswahl dessen, was Daniel Allgaier seit Monaten stört. In seinem beschaulichen Sträßchen in Gaggenau, das von Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt ist, geben sich seit Monaten Handwerker die Klinke in die Hand. Zeitweise hätten mehr als zwanzig auf einmal im Nachbarhaus gelebt, sagt er; vorwiegend Männer aus Osteuropa. Nach Allgaiers Berichten zu urteilen, stellte sich bei den Anrainern ein Gefühl der Bedrohung ein – und ein völliges Unverständnis dafür, warum die Stadt nichts unternimmt.

Erfolglose Gespräche mit Stadt Gaggenau

Gespräche mit Ortschaftsrat, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Baurechtsabteilung blieben ebenso erfolglos wie Kontrollfahrten des Ordnungsamts. Das einzige Resultat schien ein Bauantrag des Eigentümers auf Nutzungsänderung zu sein. Ein unvollständiger und stellenweise fehlerhafter noch dazu. Unterlagen ließen Monate auf sich warten. Im April teilte OB Christof Florus den Anwohnern mit, das Recht- und Planungsamt habe eine vorläufige Unterlassungsverfügung angeordnet.

Misstrauen wächst

Doch wieder änderte sich nichts – und das Misstrauen der Anwohner wuchs. Konnte das mit rechten Dingen zugehen? Als die Stadtverwaltung schließlich ankündigte, den mittlerweile vollständigen Änderungsantrag zu genehmigen, schalteten Allgaier und neun weitere Anwohner ein Anwaltsbüro ein. Umsonst. Nun erwägen sie, Widerspruch einzulegen. Falls die Stadt die Genehmigung nicht zurückzieht, prüft dann das Regierungspräsidium den Fall.

Die Sicht der Stadtverwaltung

„Es ist keiner von uns glücklich mit der Entscheidung“, sagt Bürgermeister Michael Pfeiffer. Die Situation der Anwohner sei der Verwaltung aufgrund vieler Gespräche bewusst, betonen er und die Leiterin des Recht- und Planungsamts, Saskia Kindermann-Röhm. Baurechtlich fehle jedoch die Handhabe, die neue Nutzung zu verbieten.

Beschränkung auf zehn Betten

Eine Genehmigung sei von Anfang an abzusehen gewesen. Das Gebäude liegt in einem Wohngebiet, das Beherbergungsbetriebe erlaubt, solange sie die Ausnahme bleiben und baulich verträglich sind. Dabei hat die Stadt einen Ermessensspielraum. Mit der Beschränkung auf zehn Plätze ist sie den Anwohnern entgegengekommen – der Eigentümer hatte 18 Betten beantragt. Er muss einige Auflagen, beispielsweise im Bereich des Brandschutzes, erfüllen und wird vier Stellplätze schaffen.

Verfahren gegen Ordnungswidrigkeiten

Die Unterlassungsverfügung sei nur ein Druckmittel gewesen, um endlich fehlende Antragsunterlagen zu bekommen. Dass der Eigentümer dafür so lange gebraucht hat, „bleibt natürlich nicht ohne Folgen“, betont Kindermann-Röhm. Die Genehmigungsgebühr wird deutlich erhöht – bis zur dreifachen Summe darf die Stadt verlangen – und ein gerichtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Stadt rechnet mit einem vierstelligen Bußgeld. Rücksichtsloses Verhalten von Gästen kann nur ordnungsrechtlich oder polizeilich geahndet werden. Die Stadt kündigt weitere Kontrollfahrten an.

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