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„Subjektiv und mangelhaft“

Bürgerinitiative kritisiert Zwischenbericht zur Situation der Deponie in Oberweier

Mit deutlicher Kritik reagiert die Bürgerinitiative Stop Deponie Oberweier auf den Zwischenbericht zur Situation der Mülldeponie. Dieser sei „subjektiv und mangelhaft

Zentralbereich der Mülldeponie: Die zunächst geplante Erweiterung zur Ablagerung von PFC-haltigen Abfällen führte zur Gründung einer Bürgerinitiative.
Zentralbereich der Mülldeponie: Die zunächst geplante Erweiterung zur Ablagerung von PFC-haltigen Abfällen führte zur Gründung einer Bürgerinitiative. Foto: Peter Kraft (Archiv)

Mit deutlicher Kritik reagiert die Bürgerinitiative Stop Deponie Oberweier (BI) auf den Zwischenbericht zur Situation der Mülldeponie. Dieser sei „subjektiv und mangelhaft“. Die Bürgerinitiative legt deswegen eine eigene Ausarbeitung und einen Katalog mit 64 aus ihrer Sicht offenen Fragen vor.

Der vom Gutachterbüro Ingenum Grey im November 2022 vorgelegte Zwischenbericht stelle „eine einseitige und nicht belastbare Grundlage für die weiteren politischen Entscheidungen dar“, argumentiert die BI. In der sogenannten „Grundlagenermittlung und detaillierten Bestandsuntersuchung der Übergangsdeponien und Zentraldeponie“ werde das vorhandene Datenmaterial weder vollständig ausgewertet noch belegt. Aussagekräftige Quellenangaben fehlen laut BI.

Bürgerinitiative fordert Klarheit über Gefahren

Die vom Gutachter Ingenum des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) getroffenen Vergleiche, Schlussfolgerungen und insbesondere die Handlungsempfehlungen seien daher „nicht nachvollziehbar und zur Festlegung weiterer Untersuchungen unzureichend“.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der BI: „Der AWB-Gutachter hat voreilige und nicht durch Fakten belegte Schlüsse gezogen sowie wichtige Themen ausgeklammert. Die Machart des Zwischenberichts deutet zweifelsfrei darauf hin, dass eine Weiternutzung der Übergangsdeponie als ,Deponie auf Deponie‘ im Fokus seines Gutachtens steht.“

Die Bürgerinitiative hält demgegenüber fest: „Wir sind ausschließlich den Bürgern und unseren Unterstützern verpflichtet und fordern umfangreiche Klarheit über all die Gefahren, die von der in einer Wasserschutzzone liegenden Deponie Oberweier heute und künftig ausgehen.“

Landratsamt reagiert zurückhaltend

Das Landratsamt reagiert auf eine Anfrage dieser Redaktion zurückhaltend: Es sei bereits am 5. Dezember (im Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Rastatt) darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem veröffentlichten Bericht um einen ersten Zwischenbericht handele, „der auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellt wurde“.

Der Zwischenbericht sei Anlass zur Beschreibung der weiteren Untersuchungen, deren Umsetzung der Ausschuss im Dezember ebenfalls beschlossen habe: „Erst nach der Durchführung und Auswertung der weiteren Untersuchungsmaßnahmen kann beurteilt werden, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.“

Kritik auf knapp 40 Seiten

Ein solches schrittweises Vorgehen sei bereits in der Leistungsbeschreibung zur Auswahl eines Gutachterbüros vorgegeben gewesen – „bei diesem Prozess war ein Vertreter der BI einbezogen“.

Darüber hinaus weist das Landratsamt darauf hin, „dass nach dem erteilten Auftrag die Gutachter unmittelbar und ohne Zwischenschaltung des Landkreises zur Entgegennahme der Fragen und Anregungen der BI zur Verfügung stehen.“ Auch dies sei unter Beteiligung eines BI-Vertreters in die Leistungsbeschreibung aufgenommen worden.

Die BI fasst auf knapp 40 Seiten ihre Kritik an dem Zwischenbericht zusammen. Diese habe man „nach einer detaillierten Analyse“ verfasst. „Nach einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten (!) und einem Gesamtauftragsvolumen von rund 200.000 Euro ist es inakzeptabel, dass der vorliegende Zwischenbericht sowohl inhaltliche als auch fachliche Mängel aufweist“, schreibt die Bürgerinitiative.

Fragenkatalog wird noch nicht vorgelegt

Sie moniert unter anderem: Ingenum habe das vorhandene Datenmaterial nicht vollständig ausgewertet, wichtige Themenbereiche nicht berücksichtigt sowie voreilige und nicht durch Fakten belegte Schlüsse gezogen.

Darüber hinaus habe das Ingenieurbüro „klar definierte Fachbegriffe durch rechtlich unverbindliche Umschreibungen ersetzt und nicht belegte und nachprüfbare Vergleiche mit anderen Deponiestandorten hergestellt“.

Letztlich habe die BI somit nicht wie vereinbart bis Mitte Januar einen Fragenkatalog zum Zwischenbericht vorlegen können. Denn ein Fragenkatalog sei erst auf Basis einer vollständigen Zusammenstellung und Auswertung des vorhandenen Datenmaterials sinnvoll. Diesen Auftrag habe Ingenum aber nicht erfüllt.

Fazit der BI: „Nunmehr muss die BI die Hausaufgaben von Ingenum machen und zuerst die Mängel und Defizite des vorliegenden Zwischenberichtes aufarbeiten, um zielführende Fragen stellen zu können. Dies ist umso bedenklicher, da der Zwischenbericht als Grundlage für weitergehende Untersuchungen dient.“

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