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Das Abstandsgebot greift nicht immer

Drangvolle Enge in der Stadtbahn: KVV weist auf Maskenpflicht hin

In Bussen und Bahnen kann es bei hohem Fahrgastaufkommen schnell mal recht eng werden - vor allem, wenn plötzlich ein Wagen weniger als sonst zur Verfügung steht.

Fahrgäste einer Kölner Stadtbahn tragen Schutzmasken.
Nur mit Gesichtsschutz. In Bussen und Bahnen gilt die Maskenpflicht. Polizei und Ordnungsamt können bei Kontrollen Bußgelder verhängen. Foto: Oliver Berg/dpa

Die Abstandsregeln im öffentlichen Nahverkehr können nicht immer eingehalten werden. Umso wichtiger ist es, dass die Nutzer mit Blick auf die Corona-Pandemie der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen nachkommen. Darauf weist der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ausdrücklich hin, nachdem BNN-Leser Werner Fritsch ein Beispiel geschildert hat, wie es recht schnell zu drangvoller Enge in der Stadtbahn kommen kann.

So war er am Mittwoch, 19. August, mit der S8 in Richtung Freudenstadt unterwegs, stieg um 9.54 Uhr in Gaggenau-Ottenau zu. Bis Forbach zählte die Stadtbahn zwei Wagen; dort wurde ein Wagen abgehängt, die Radfahrer aus Wagen zwei stiegen nach vorne um. Werner Fritsch: „Jetzt waren im hinteren Bereich schon zwölf Räder untergebracht. In Schönmünzach stiegen über die beiden hinteren Eingänge weitere zwölf Räder zu. Dazu kamen noch sechs Wanderer. Wie können bei diesem Gedränge die Corona-Regeln eingehalten werden?“

Ein Wagen weniger als sonst

„Eine Verkettung unglücklicher Umstände“, nennt dies ein Sprecher des KVV auf BNN-Nachfrage. Planmäßig sei diese Verbindung immer mit drei Wagen unterwegs, weiter bis Freudenstadt dann immer noch mit zwei. Aber nicht an diesem Tag: Ein Wagen sei an anderer Stelle benötigt worden, was in der Disposition immer wieder vorkommen könne, etwa bei Störungen andernorts. Heißt konkret: An diesem Tag waren bei dieser Verbindung ab Karlsruhe zwei Wagen eingesetzt, ab Forbach nur noch einer. Bei bestem Ausflugswetter war dieser verbliebene Wagen dann schnell überfüllt.

Aus diesem Grund sei es im öffentlichen Personennahverkehr leider nicht immer möglich, die Abstandsregel von 1,50 Meter einzuhalten, so der KVV-Sprecher, was im Übrigen auch so im Corona-Regelwerk vermerkt sei. „Deshalb ist es wichtig, dass hier immer die Maske getragen wird“, betont der Sprecher. Die Fahrscheinkontrolleure im Auftrag des KVV können und sollen zwar auf die Maskenpflicht hinweisen, ein Bußgeld können aber nur die Polizei und Mitarbeiter der Ordnungsämter verhängen.

Zu Beginn der Pandemie waren die Fahrgastzahlen im Einzugsgebiet des KVV in der Spitze bis zu 80 Prozent eingebrochen. Jetzt, so der Sprecher, seien immerhin wieder knapp 60 Prozent des Aufkommens vor Corona erreicht.

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